Nach Beratung
ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt
die Anträge des Grundstückeigentümes des Flurstücks 433 und des künftigen
Grundstückseigentümers des Flurstücks 398 der Flur 10 zur Kenntnis.
Sollte nach Vorlage des
erforderlichen Geruchsgutachtens das „sonstige Wohnen“ in dem beantragten
Änderungsbereich möglich sein, wird der Gemeinderat über die Aufstellung und
den Inhalt des Änderungsplanes zur 4. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes „Gennerich II“ in seiner
nächsten Sitzung beraten und entscheiden.
Das Änderungsgebiet ist
in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 108/2016 als Anlage 1 beigefügten
Planausschnitt umrandet dargestellt.
Im Rahmen der weiteren Vorbereitungen zur Fassung des
Aufstellungsbeschlusses soll durch die Verwaltung mit den Antragstellern
hinsichtlich der Wahl des Außenwandmaterials sowie der geplanten Dachneigung
erörtert werden, wie eine Verbesserung des Einfügens in die nähere Umgebung
erfolgen kann.
Die
Verwaltungsvorlage 108/2016 liegt vor.
Bau- und
Verkehrsausschuss vom 17.11.2016 TOP 7
Es wird über den Beschlusschorschlag laut Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 17.11.2016 abgestimmt:
Abstimmungsergebnis: