Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und in Kenntnis der vorliegenden Gebührenkalkulation vom 22.09.2016 die in der Anlage zur Verwaltungsvorlage Nr. 102/2016 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck:

 

S a t z u n g

vom 09.12.2016

 

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck

vom 06.12.1993

 

 

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.7.1994 (GV. NW. S. 666), in der zur Zeit geltenden Fassung und der §§ 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712), in der zur Zeit geltenden Fassung sowie des § 21 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Havixbeck  vom 16.12.2010

hat der Rat der Gemeinde Havixbeck in seiner Sitzung vom 08.12.2016

 

die folgende Satzung beschlossen:

 

Artikel I

Der § 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck vom 6.12.1993, zuletzt geändert durch Satzung vom 11.12.2015 (Amtsblatt Nr. 11 der Gemeinde Havixbeck vom 23.12.2015), wird wie folgt neu gefasst:

 

§ 1

 

Die jährliche Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Abfallbeseitigung der Gemeinde Havixbeck richtet sich nach der jeweiligen Zahl der Abfallgefäße für Restmüll, Bioabfälle und Papier.

Die Gebühren nach § 2 dieser Satzung bleiben hiervon unberührt.

 

Die Benutzungsgebühr beträgt jährlich:

a) 60 l Restmüll

121,20 €

b) 80 l Restmüll

141,96 €

c) 120 l Restmüll

183,60 €

d) 240 l Restmüll

308,40 €

e) 1.100 l Restmüll

2.346,84 €

f) 120 l Biomüll ohne Filter

81,12 €

g) 120 l Biomüll mit Filter

86,88 €

h) 240 l Biomüll ohne Filter

137,28 €

i) 240 l Biomüll mit Filter

143,16 €

j) 240 l Papiermüll

21,24 €

 

Die vorstehenden Benutzungsgebühren können halbiert werden, wenn einem Antrag auf gemeinsame Bereitstellung i.S.d. § 11 (2) der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Havixbeck entsprochen worden ist.

 

 

§ 2

1.    Die Gebühr für den Erwerb eines Bioabfallsackes beträgt 2 Euro/Stück. Die Gebühr für den Erwerb eines Restmüllsackes beträgt 3 Euro/Stück.

2.    Die Gebühr für den Austausch von einem vorhandenen Abfallgefäß gegen ein Abfallgefäß anderer Größe (Volumenänderung) beträgt 12,78 Euro.

 

Artikel II

 

Diese Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck tritt am 01.01.2017 in Kraft.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 102/2016 liegt vor.

Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 23.11.2016 TOP 10

Haupt- und Finanzausschuss vom 30.11.2016 TOP 12

 

 


Abstimmungsergebnis: