Mit E-Mail vom 30.08.2016 hat Herr Postruschnik bzgl. der Grünpflege im Gemeindegebiet folgende Anfrage gestellt:

 

„Sehr geehrte Damen und Herren,

 

es ist zu beobachten, das die gemeindlichen Grünflächen unterschiedlich gepflegt werden. Ein turnusgemäßer Pflegegang ist z.B. im Bürgerpark und entlang der Münsterstraße ersichtlich. Andere Stellen wie z.B. Schmitz Kamp, Auf dem Blick lassen einen solchen Pflegegang vermissen. Es werden sporadisch die Grünflächen gemäht und das Schnittgut sowie Baum- und Strauchschnitt werden auf den Gehwegen zurückgelassen. Dieses stellt besonders bei regnerischer und windiger Wetterlage eine Gefahr dar.

Wer ist für diesen Abschnitt der Grünpflege zuständig?

Die Gemeinde möge dies kontrollieren und in der nächsten Sitzung des Ausschusses die Zuständigkeit der Pflegemaßnahmen mitteilen.“

 

 

Antwort der Verwaltung:

Die Zuständigkeit für die Unterhaltung der Grünfläche im Bereich des Bebauungsgebietes Auf dem Blick/Schmitz Kamp liegt teilweise bei der Gemeinde Havixbeck und teilweise bei einem privaten Grundstückseigentümer.

Die Zuordnung der Fläche ergibt sich aus dem Lageplan, der im Ratsinformationssystem Session (nur online) als Anlage 1 zum Protokoll eingestellt ist.

Seitens der Gemeinde wird die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme zukünftig verstärkt kontrolliert. Darüber hinaus wird die Verwaltung in diesem Sinne den privaten Eigentümer ansprechen.