Sitzung: 23.11.2016 Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Feuerwehr und Friedhof
Mit
E-Mail vom 30.08.2016 hat Herr Postruschnik bzgl. der Grünpflege im
Gemeindegebiet folgende Anfrage gestellt:
„Sehr
geehrte Damen und Herren,
es
ist zu beobachten, das die gemeindlichen Grünflächen unterschiedlich gepflegt
werden. Ein turnusgemäßer Pflegegang ist z.B. im Bürgerpark und entlang der
Münsterstraße ersichtlich. Andere Stellen wie z.B. Schmitz Kamp, Auf dem Blick
lassen einen solchen Pflegegang vermissen. Es werden sporadisch die Grünflächen
gemäht und das Schnittgut sowie Baum- und Strauchschnitt werden auf den
Gehwegen zurückgelassen. Dieses stellt besonders bei regnerischer und windiger
Wetterlage eine Gefahr dar.
Wer
ist für diesen Abschnitt der Grünpflege zuständig?
Die
Gemeinde möge dies kontrollieren und in der nächsten Sitzung des Ausschusses
die Zuständigkeit der Pflegemaßnahmen mitteilen.“
Antwort der Verwaltung:
Die
Zuständigkeit für die Unterhaltung der Grünfläche im Bereich des
Bebauungsgebietes Auf dem Blick/Schmitz Kamp liegt teilweise bei der Gemeinde
Havixbeck und teilweise bei einem privaten Grundstückseigentümer.
Die
Zuordnung der Fläche ergibt sich aus dem Lageplan, der im
Ratsinformationssystem Session (nur online) als Anlage 1 zum Protokoll eingestellt ist.
Seitens
der Gemeinde wird die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme zukünftig
verstärkt kontrolliert. Darüber hinaus wird die Verwaltung in diesem Sinne den
privaten Eigentümer ansprechen.