Sitzung: 27.06.2011 Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus, Denkmal und Kultur
Herr Gottheil gibt bekannt:
Kriterien für die Auswahl von
Marktbeschickern für den Havixbecker Wochenmarkt
Die Kriterien für die Zulassung bzw. Nichtzulassung von
Marktbeschickern für die Havixbecker Wochenmärkte am Dienstag und am Freitag
orientieren sich ausnahmslos an den § 11 der aktuellen Satzung über die
Teilnahme an Märkten in der Gemeinde Havixbeck (Marktsatzung) vom 10. Dezember
2009.
Danach ist es jedermann
gestattet, an den Wochenmärkten im Rahmen des Platzangebotes und der in § 11
genannten Zulassungsvoraussetzungen wie z. B. Vorlage eines schriftlichen
Antrages, Nachweis über den Besitz einer Reisegewerbekarte bzw. vergleichbarer
Bescheinigung, Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie
Angaben über die Art des Verkaufsstandes pp. teilzunehmen.
Grundlegend kann die Zulassung zu den Havixbecker Wochenmärkten nur aus
sachlich gerechtfertigten Gründen versagt werden, insbesondere dann, wenn die
erforderliche Zuverlässigkeit fehlt, die notwendigen Unterlagen nicht
eingereicht werden, der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht oder die
für das vorgesehene Warenangebot Nachfrage für die übrigen Marktbeschicker
nicht mehr gesichert ist (vgl. § 11 Absatz 5 der Marktsatzung).
Letzteres ist dabei nur sehr schwer – bisweilen sogar unmöglich – zu
ermitteln, so dass in Havixbeck bislang auch noch kein Marktbeschicker aus
diesem Grunde nicht zu den Havixbecker Wochenmärkten zugelassen worden ist.
Diese Regelungen der neuen Marktsatzung orientieren sich an die
Vorgaben der EU-Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG; hier
insbesondere Artikel 12 EU-DLR), die einen beschränkungs- und
diskriminierungsfreien Binnenmarkt für Waren- und Dienstleistungen in Europa –
und somit auch für den Bereich von Wochenmärkten – vorsehen.
Aus diesem Grunde erfolgt das Auswahlverfahren von Marktbeschickern,
welches im Übrigen zu jeder Zeit voll verwaltungsgerichtlich überprüfbar ist,
entsprechend der europarechtlichen Vorgaben nach rein objektiven
Gesichtspunkten. Dieses Auswahlverfahren wird innerhalb der Verwaltung vom
Marktverantwortlichen – im Zweifelsfall mit dem bzw. der Vorgesetzten –
durchgeführt.
Derzeit befinden sich noch folgende Themen in der Prüfung:
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Dezentrale
Energieversorgung im Gewerbegebiet Hohenholter Str. III
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Stand der
Verhandlungen im Zusammenhang mit der Reitroute des Kreises Coesfeld