Herr Gottheil gibt bekannt:

 

Kriterien für die Auswahl von Marktbeschickern für den Havixbecker Wochenmarkt

Die Kriterien für die Zulassung bzw. Nichtzulassung von Marktbeschickern für die Havixbecker Wochenmärkte am Dienstag und am Freitag orientieren sich ausnahmslos an den § 11 der aktuellen Satzung über die Teilnahme an Märkten in der Gemeinde Havixbeck (Marktsatzung) vom 10. Dezember 2009.

Danach ist es jedermann gestattet, an den Wochenmärkten im Rahmen des Platzangebotes und der in § 11 genannten Zulassungsvoraussetzungen wie z. B. Vorlage eines schriftlichen Antrages, Nachweis über den Besitz einer Reisegewerbekarte bzw. vergleichbarer Bescheinigung, Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie Angaben über die Art des Verkaufsstandes pp. teilzunehmen.

 

Grundlegend kann die Zulassung zu den Havixbecker Wochenmärkten nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen versagt werden, insbesondere dann, wenn die erforderliche Zuverlässigkeit fehlt, die notwendigen Unterlagen nicht eingereicht werden, der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht oder die für das vorgesehene Warenangebot Nachfrage für die übrigen Marktbeschicker nicht mehr gesichert ist (vgl. § 11 Absatz 5 der Marktsatzung).

Letzteres ist dabei nur sehr schwer – bisweilen sogar unmöglich – zu ermitteln, so dass in Havixbeck bislang auch noch kein Marktbeschicker aus diesem Grunde nicht zu den Havixbecker Wochenmärkten zugelassen worden ist.

 

Diese Regelungen der neuen Marktsatzung orientieren sich an die Vorgaben der EU-Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG; hier insbesondere Artikel 12 EU-DLR), die einen beschränkungs- und diskriminierungsfreien Binnenmarkt für Waren- und Dienstleistungen in Europa – und somit auch für den Bereich von Wochenmärkten – vorsehen.

 

Aus diesem Grunde erfolgt das Auswahlverfahren von Marktbeschickern, welches im Übrigen zu jeder Zeit voll verwaltungsgerichtlich überprüfbar ist, entsprechend der europarechtlichen Vorgaben nach rein objektiven Gesichtspunkten. Dieses Auswahlverfahren wird innerhalb der Verwaltung vom Marktverantwortlichen – im Zweifelsfall mit dem bzw. der Vorgesetzten – durchgeführt.

 

 

Derzeit befinden sich noch folgende Themen in der Prüfung:

-          Dezentrale Energieversorgung im Gewerbegebiet Hohenholter Str. III

-          Stand der Verhandlungen im Zusammenhang mit der Reitroute des Kreises Coesfeld