Sitzung: 05.09.2016 Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus, Denkmal und Kultur
Mit Beschluss vom 28.04.2016 hat der Gemeinderat
die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeiten einer Anerkennung der Gemeinde
Havixbeck als Erholungsort im Sinne des Kurortegesetzes zu prüfen. Die
zuständige Mitarbeiterin bei der Bezirksregierung hat hierzu erläutert, dass
vor einer Antragstellung bestimmte Standards und Kriterien zu erfüllen sind,
die eine Anerkennung ermöglichen. Dieser Prozess bis zur Anerkennung dauert
erfahrungsgemäß zwei Jahre. Die rechtlichen Grundlagen für eine Anerkennung
ergeben sich aus dem Kurortegesetz und den
Begriffsbestimmungen/Qualitätsstandards des Deutschen Tourismusverband e.V. und
des Deutschen Heilbäderverbands e.V.. Die dort niedergeschriebenen
Voraussetzungen sind für Havixbeck zu konkretisieren und zu entwickeln und
werden derzeit mit der Bezirksregierung abgestimmt, um für Havixbeck die
erforderlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Antragstellung zu
erarbeiten und zu begründen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen zur Anerkennung
wird dem Rat die Antragstellung zur Beschlussfassung vorgelegt. Sollten vorab
durch politische Ausschüsse die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden
müssen, erfolgt eine rechtzeitige Beteiligung des Rates und des zuständigen
Ausschusses.