Mit Beschluss vom 28.04.2016 hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeiten einer Anerkennung der Gemeinde Havixbeck als Erholungsort im Sinne des Kurortegesetzes zu prüfen. Die zuständige Mitarbeiterin bei der Bezirksregierung hat hierzu erläutert, dass vor einer Antragstellung bestimmte Standards und Kriterien zu erfüllen sind, die eine Anerkennung ermöglichen. Dieser Prozess bis zur Anerkennung dauert erfahrungsgemäß zwei Jahre. Die rechtlichen Grundlagen für eine Anerkennung ergeben sich aus dem Kurortegesetz und den Begriffsbestimmungen/Qualitätsstandards des Deutschen Tourismusverband e.V. und des Deutschen Heilbäderverbands e.V.. Die dort niedergeschriebenen Voraussetzungen sind für Havixbeck zu konkretisieren und zu entwickeln und werden derzeit mit der Bezirksregierung abgestimmt, um für Havixbeck die erforderlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Antragstellung zu erarbeiten und zu begründen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen zur Anerkennung wird dem Rat die Antragstellung zur Beschlussfassung vorgelegt. Sollten vorab durch politische Ausschüsse die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, erfolgt eine rechtzeitige Beteiligung des Rates und des zuständigen Ausschusses.