Bezüglich der Situation zum Bauverbot in der Windpotentialzone Poppenbeck, welche vollumfänglich im Landschaftsschutzgebiet liegt, haben sich insbesondere in der letzten Ratssitzung vom 30.06.2016 weitere Fragen ergeben. Auf Initiative der Verwaltung der Gemeinde Havixbeck hat die EnergieAgentur.NRW zu einem Gespräch eingeladen, zu dem VertreterInnen des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, der EnergieAgentur.NRW, der Bezirksregierung Münster, des Kreises Coesfeld, der Gemeinde Havixbeck, des Gemeinderates, des Büro enveco und der VorhabenträgerInnen eingeladen sind. In diesem Gespräch sollen die grundsätzlichen rechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Windenergieanlagen in Landschaftsschutzgebieten und die daraus resultierenden Möglichkeiten und auch Grenzen für die gemeindliche Flächennutzungsplanung vertiefend beleuchtet werden. Mit den Ergebnissen aus diesen Gesprächen soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Offenlegung zur 29. Änderung des Flächennutzungsplans, Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie erfolgen.