Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Ausschussvorsitzender Eikmeyer Herrn Grömping von der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld.

 

Herr Grömping erklärt, dass jegliche Art von Eingriff in die Landschaft durch Baumaßnahmen – seit der Definition des Eingriffs durch das Bundesnaturschutzgesetz im Jahr  1976 -  ausgeglichen werden müsse. In den 1990er Jahren sei das Gesetz dahingehend konkretisiert worden, dass entsprechende Ausgleichsmaßnahmen bereits in der Bauleitplanung durch die Gemeinden vorgesehen und umzusetzen sein sollen. Von einer Verpflichtung zum Ausgleich des Eingriffs im Plangebiet sei die Entwicklung heute dahin erfolgt, dass der Eingriff auch innerhalb eines räumlichen Zusammenhanges außerhalb des Plangebietes möglich sei.

 

Um die Regelung besser umsetzen zu können, seien hierbei mit der Zeit die sog. Ökokonten entwickelt worden. Hierbei werden bestimmte Maßnahmen – wie z.B. Heckenbepflanzung oder Teichbildung – nach einem standardisierten Maßnahmenkatalog beschrieben und nach einem Punkteschema  - hier als Ökopunkte bezeichnet - bewertet. Es erfolge eine Vor-  und Nachbewertung der zu bebauenden Flächen, wobei die aufgetretene Punktedifferenz durch die Gemeinden entsprechend auszugleichen sei.

 

Der Ausgleich könne entweder durch die Umsetzung von ökologischen Aufwertungen von Flächen im Gemeindegebiet erfolgen oder durch den käuflichen Erwerb von Ökopunkten (beispielhaft können die Angebote der Stadt Olfen oder der Wirtschaftsbetriebe des Kreises Coesfeld genannt werden). Beide Varianten seien mit Kosten verbunden. Der Aufwand bei selbst durchgeführten Ausgleichsmaßnahmen sei für Gemeinden jedoch höher, da diese Gebiete auf Dauer aber mindestens für 30 Jahren gepflegt und erhalten werden müssen. Herr Grömping macht ebenfalls darauf aufmerksam, dass die ausgewiesenen Flächen nach Ablauf der 30 Jahre nur nach einer behördlichen Genehmigung in ihren ursprünglichen Zweck überführt werden können. Möglicherweise stehen dann Vorschriften aus Natur- und Landschaftsschutz einer Umwandlung entgegen.

Beim Ankauf von Ökopunkten dagegen entfalle dieser Aufwand, da die Gemeinde über den zu zahlenden Betrag auch die dauerhafte Pflege und Unterhaltung mit abgegolten habe.

 

Beide Verfahren stehen nach Auskunft von Herrn Grömping durchaus gleichwertig nebeneinander. Da jedoch die Flächenverfügbarkeit in den Gemeinden abnimmt und die ökologische Wertigkeit von Großmaßnahmen im Vergleich zu vielen separaten kleinen Einzelmaßnahmen evtl. höher zu gewichten sei, stelle der Erwerb von Ökopunkten eine durchaus sinnvolle Alternative zu eigenen Maßnahmen der Gemeinden dar.

 

Nach der Beantwortung von weiteren Detailfragen bedankt sich Herr Eikmeyer bei Herrn Grömping und verabschiedet diesen.