Sitzung: 31.08.2016 Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Feuerwehr und Friedhof
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt
Ausschussvorsitzender Eikmeyer Herrn Grömping von der Unteren
Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld.
Herr Grömping erklärt, dass jegliche Art von Eingriff
in die Landschaft durch Baumaßnahmen – seit der Definition des Eingriffs durch
das Bundesnaturschutzgesetz im Jahr 1976
- ausgeglichen werden müsse. In den
1990er Jahren sei das Gesetz dahingehend konkretisiert worden, dass
entsprechende Ausgleichsmaßnahmen bereits in der Bauleitplanung durch die
Gemeinden vorgesehen und umzusetzen sein sollen. Von einer Verpflichtung zum
Ausgleich des Eingriffs im Plangebiet sei die Entwicklung heute dahin erfolgt,
dass der Eingriff auch innerhalb eines räumlichen Zusammenhanges außerhalb des
Plangebietes möglich sei.
Um die Regelung besser umsetzen zu können, seien
hierbei mit der Zeit die sog. Ökokonten entwickelt worden. Hierbei werden
bestimmte Maßnahmen – wie z.B. Heckenbepflanzung oder Teichbildung – nach einem
standardisierten Maßnahmenkatalog beschrieben und nach einem Punkteschema - hier als Ökopunkte bezeichnet - bewertet.
Es erfolge eine Vor- und Nachbewertung
der zu bebauenden Flächen, wobei die aufgetretene Punktedifferenz durch die
Gemeinden entsprechend auszugleichen sei.
Der Ausgleich könne entweder durch die Umsetzung von
ökologischen Aufwertungen von Flächen im Gemeindegebiet erfolgen oder durch den
käuflichen Erwerb von Ökopunkten (beispielhaft können die Angebote der Stadt
Olfen oder der Wirtschaftsbetriebe des Kreises Coesfeld genannt werden). Beide
Varianten seien mit Kosten verbunden. Der Aufwand bei selbst durchgeführten
Ausgleichsmaßnahmen sei für Gemeinden jedoch höher, da diese Gebiete auf Dauer
aber mindestens für 30 Jahren gepflegt und erhalten werden müssen. Herr
Grömping macht ebenfalls darauf aufmerksam, dass die ausgewiesenen Flächen nach
Ablauf der 30 Jahre nur nach einer behördlichen Genehmigung in ihren
ursprünglichen Zweck überführt werden können. Möglicherweise stehen dann
Vorschriften aus Natur- und Landschaftsschutz einer Umwandlung entgegen.
Beim Ankauf von Ökopunkten dagegen entfalle dieser
Aufwand, da die Gemeinde über den zu zahlenden Betrag auch die dauerhafte
Pflege und Unterhaltung mit abgegolten habe.
Beide Verfahren stehen nach Auskunft von Herrn
Grömping durchaus gleichwertig nebeneinander. Da jedoch die
Flächenverfügbarkeit in den Gemeinden abnimmt und die ökologische Wertigkeit
von Großmaßnahmen im Vergleich zu vielen separaten kleinen Einzelmaßnahmen
evtl. höher zu gewichten sei, stelle der Erwerb von Ökopunkten eine durchaus
sinnvolle Alternative zu eigenen Maßnahmen der Gemeinden dar.
Nach der Beantwortung von weiteren Detailfragen
bedankt sich Herr Eikmeyer bei Herrn Grömping und verabschiedet diesen.