Ich habe ein Möbelstück zum Wertstoffhof gebracht. Bevor ich es in den entsprechenden Container füllen durfte, musste ich es auf dem Hofgelände „zerkleinern“.

Frage: Ist dieses richtig? Sind alle Havixbecker dazu verpflichtet? Wer haftet, wenn hierdurch Verletzungen entstehen?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Das Zerkleinern von großen Möbelteilen dient dazu, dass mehr Teile in die Container eingefüllt werden können und somit die dort stehenden Mulden für einen Anlieferungstag ausreichend sind.

Letztendlich besteht aber keine satzungsrechtliche Verpflichtung der Benutzer des Hofes.

Mit der Fa. REMONDIS wird diese Vorgehensweise geklärt.

Es erfolgt eine Beantwortung in der nächsten Sitzung.