Sitzung: 26.05.2011 Gemeinderat
Zunächst werden
Anfragen aus der Sitzung des Rates am 07.04.2011 beantwortet:
TOP 22.2
Anfrage RM Skirde -Beschilderung Burg Hülshoff-
RM Skirde bittet um
Auskunft, an welchen Stellen Hinweisschilder auf die Burg Hülshoff angebracht
worden sind. Er habe Mitteilung über fehlende Schilder in Havixbeck erhalten.
Antwort der
Verwaltung:
Am 18.04.2011 wurde
die Protokollierung der Ratssitzung bereits durch den Hinweis ergänzt, dass am
Kreisverkehr Laubrock für alle Richtungen entsprechende Hinweise angebracht
sind. An den Straßen aus Richtung Nottuln, Billerbeck und Laer fehlen
entsprechende Hinweise.
Das
Straßenverkehrsamt Coesfeld würde einer solchen hinweisenden Beschilderung
zustimmen. Da es sich hier um klassifizierte Straßen, Landstraßen, handelt, ist
für diese Beschilderung der Straßenbaulastträger, der Landesbetrieb Straßen
NRW, zuständig. Mit dem Landesbetrieb wurde diese Angelegenheit besprochen.
Auch vom Landesbetrieb Straßen NRW würde einer weiteren Beschilderung
zugestimmt. Das Land würde aber die Kosten dieser Beschilderung nicht
übernehmen. Die Kosten wären von der Gemeinde Havixbeck zu tragen.
Eine grobe
Kostenschätzung hat ergeben, dass durch die Ausschilderung bei sofortiger
Umsetzung Kosten in Höhe eines 4 bis 5stelligen Betrages fällig werden. Die Höhe der geschätzten Kosten ergibt sich,
weil alle Vorwegweiser und Tabellenwegweiser geändert bzw. erneuert werden
müssten. Eine einfache Ausschilderung durch einzelne Hinweisschilder ist
aufgrund geänderter Vorschriften nicht mehr möglich.
Der Landesbetrieb
Straßen NRW ist natürlich bereit, die Hinweise auf die Burg Hülshoff in die
Beschilderung aufzunehmen, wenn Schilder ohnehin erneuert werden müssen. Dabei
entfällt dann die Kostenbeteiligung durch die Gemeinde Havixbeck. Dies kann
sich allerdings über viele Jahre hinziehen.
TOP 22.3
Ratsmitglied
Geschwinder – Ortsentwicklung Baugebiet Habichtsbach
Ratsmitglied Geschwinder bittet um Mitteilung, folgende Angaben bezüglich der Ortsentwicklung im Baugebiet Habichtsbach zu geben:
- Wie ist das Baugebiet Habichtsbach einwohnermäßig besetzt (Stichtag 31.03.2011)?
- Wie viele Häuser sind bezogen?
- Wie
differenziert sich die Altersstruktur:
0 – 6 Jahre
6 – 17 Jahre
18 – 60 Jahre
60 Jahre+
Die Verwaltung sagt eine entsprechende Überprüfung zu.
Antwort der Verwaltung:
Zu 1.: 213
Zu 2.: 63
Zu 3.: 0-6 Jahre = 39
6-17 Jahre = 29
18-60 Jahre = 117
60 Jahre+ = 28
TOP 22.5
Ratsmitglied
Brinkforth-Kemper – Gemeindeeigene Grundstücke
Ratsmitglied Brinkforth-Kemper führt aus, dass immer wieder um Aushändigung eines Planes über vorhandene gemeindeeigene Grundstücke gebeten worden sei. Dieses ist bis heute nicht geschehen. Wann ist damit zu rechnen?
und TOP 22.8
Ratsmitglied Spüntrup
- Gemeindegrundstücksplan
Ratsmitglied Spüntrup bittet um Überprüfung, ob der Plan über gemeindeeigene Grundstücke in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden kann.
Frau Böse sagt eine Überprüfung zu.
Antwort der Verwaltung:
Das
Vermessungsbüro hat die Pläne in den Maßstäben 1 : 5.000 und 1 : 10.000 mit dem
Stand Mai 2008 der Verwaltung als PDF-Datei übersandt. Hier sind jedoch die
farblichen unterschiedlichen Nutzungsarten nicht erkennbar. Frau Kerkhey hat
die Pläne auf den aktuellen Stand überarbeitet und die entsprechende
zeichnerische farbliche Darstellung der Flächen nimmt das Vermessungsbüro vor.
Noch vor den Sommerferien werden die aktuellen Karten vorliegen und den
Fraktionsvorsitzenden erneut in Papierform übermittelt.
Top 22.12
Ratsmitglied Wardenga
– Feuerwehr/Solaranlagen
Ratsmitglied Wardenga bittet um Auskunft, ob die Freiwillige Feuerwehr, für die die Kenntnis über vorhandene Photovoltaikanlagen im Einsatzfall von besonderer Bedeutung ist, auch über das Untersuchungsergebnis der AFG im Projekt „Solarvixbeck“ informiert worden ist.
Antwort der Verwaltung:
Die Informationen der AFG, aus dem Projekt „Solarvixbeck“ zeigen ausdrücklich nur das Potential für Solaranlagen auf und das auch nur in räumlich begrenzten Bereichen.
Die für die Feuerwehr wichtigen Informationen über das tatsächliche Vorhandensein von Solaranlagen und der Lage der stromführenden Leitungen müsste über die jeweiligen Eigentümer der betroffenen Gebäude der Feuerwehr zur Verfügung gestellt werden.
Weitere Anfragen der Ratsmitglieder: