Verwaltungsvorlage 005/2010 liegt vor.
Ausschuss für Bau und Verkehr am 04.02.2010, TOP 9.
Ratsmitglied Greifenberg nimmt wieder an der Sitzung des Rates teil
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes
zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Gennerich II“ der Gemeinde
Havixbeck gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Das Änderungsgebiet ist in dem der
Verwaltungsvorlage 005/2010 als Anlage 1 anliegenden Planausschnitt schwarz
umrandet dargestellt.
Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat
nach Beratung
- die bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften
des Bebauungsplanes „Gennerich II“ gem. § 86 BauO NRW hinsichtlich der
Abstände der Dachaufbauten zu Giebeln, Graten und Kehlen für das Flurstück
377 zu ändern, und zwar auf den Mindestabstand von 2,oo m.
- die rückwärtige Baugrenze des Flurstückes
377 zu ändern, und zwar in der Form, wie sie in dem der Verwaltungsvorlage
Nr. 005/2010 als Anlage 2 beigefügten Planausschnitt dargestellt ist.
- die
textl. Festsetzung, dass für die mit MD (L) bezeichneten Gebiete
„Ausnahmsweise Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO auch außerhalb der bebaubaren
Fläche zugelassen werden können“, auch für den in der Anlage 1
dargestellten Änderungsbereich gelten.
Die 3. vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes „Gennerich II“ erfolgt gem. § 13 BauGB.