Beschluss: einstimmig beschlossen

Verwaltungsvorlage 005/2010 liegt vor.

Ausschuss für Bau und Verkehr am 04.02.2010, TOP 9.

 

Ratsmitglied Greifenberg nimmt wieder an der Sitzung des Rates teil

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Gennerich II“ der Gemeinde Havixbeck gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Das Änderungsgebiet ist in dem der Verwaltungsvorlage 005/2010 als Anlage 1 anliegenden Planausschnitt schwarz umrandet dargestellt.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat nach Beratung

 

  • die bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften des Bebauungsplanes „Gennerich II“ gem. § 86 BauO NRW hinsichtlich der Abstände der Dachaufbauten zu Giebeln, Graten und Kehlen für das Flurstück 377 zu ändern, und zwar auf den Mindestabstand von 2,oo m.
     
  • die rückwärtige Baugrenze des Flurstückes 377 zu ändern, und zwar in der Form, wie sie in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 005/2010 als Anlage 2 beigefügten Planausschnitt dargestellt ist.

  • die textl. Festsetzung, dass für die mit MD (L) bezeichneten Gebiete „Ausnahmsweise Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO auch außerhalb der bebaubaren Fläche zugelassen werden können“, auch für den in der Anlage 1 dargestellten Änderungsbereich gelten.

 

Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Gennerich II“ erfolgt gem. § 13 BauGB.