BM Gromöller gibt bekannt:

 

 

Stand der Untersuchungen zum Antrag der CDU-Fraktion vom 26.01.11 auf Zurückbehaltung von Grundstücksflächen im Gewerbegebiet Hohenholter Straße III zum Zwecke der Errichtung einer dezentralen Energieversorgung.

Eine Rückfrage bei der Energieagentur NRW hat ergeben, dass eine Versorgung mit BHKW und/oder Hackschnitzelanlagen in Gewerbegebieten nicht bekannt ist. Für Wohngebiete gibt es diese Anlagen. Allerdings teilen hier die Betreiber mit, dass die Wirtschaftlichkeit nur hergestellt werden kann, wenn hierfür Anschluss- und Benutzerzwang eingerichtet wird (aus der Stadt Bielefeld wird beispielsweise berichtet, dass der Betreiber erklärt habe, bereits der Wegfall von 5 geplanten Anschlüssen lasse die Anlage unwirtschaftlich werden).

 

Auf der Grundlage  dieser Informationen sind folgende Punkte zu bedenken:

 

  • In der Planungsphase für ein Gewerbegebiet sind der Gemeinde die Energieverbräuche der potentiellen Eigentümer und Betriebe nicht bekannt. Weder die Art des Betriebes noch dessen Größe oder dessen Wärme- oder Strombedarf kann planerisch festgelegt werden. Damit ist die im Vorfeld vorzunehmende Dimensionierung eines Wärmeerzeugers nur sehr schwer möglich.
  • Der Verkauf von Grundstücken in einem Gewerbegebiet läuft erfahrungsgemäß über einen längeren Zeitraum. Die durchzuführenden Baumaßnahmen der Eigentümer sind dementsprechend zeitlich versetzt. Eine zentrale Wärmeversorgung der Betriebe setzt hier zum Einen einen Anschluss- und Benutzungszwang voraus, damit eine solche Anlage wirtschaftlich arbeiten kann. Es ist zu bedenken, ob dieser Zwang bei den Kaufwilligen Akzeptanz finden wird. Zum Anderen wird es erforderlich, bereits mit Ende der ersten Bautätigkeit eine Wärmeerzeugungsanlage in Betrieb zu nehmen, die später den gesamten Bereich versorgen könnte. Dies ist für die Frage der Wirtschaftlichkeit von großer Bedeutung.
  • Bei der Installation eines BHKW ist die Frage zu beantworten, ob dieses wärmegeführt oder stromgeführt gesteuert wird. Für die Dimensionierung spielt diese Frage eine erhebliche Rolle.
  • Wichtig ist auch die Beantwortung der Frage nach dem Betreiber der Anlage. Soll hier eine Gesellschaft gegründet werden, die gemeinsam eine solche Anlage betreibt und den Strom und die Wärme verkauft? Soll die Gemeinde als Betreiber auftreten? Kann der Ökostromvertreiber „Lichtblick AG“ mit seinem „Zuhause Kraftwerk“ als Betreiber gewonnen werden? Wo und Wie kann ein solcher Generator installiert werden? Eine erste Nachfrage dort ergab, dass Lichtblick vorraussichtlich erst ab 2012 im Postleitzahlgebiet des Münsterlandes tätig sein wird. Über Zusammenschlüsse von Betreibern und Nutzern haben sie sich bislang noch keine Gedanken gemacht.

 

Diese Fragen sind im Zuge der weiteren Prüfung zu beantworten.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist vom Rat kein Beschluss zu diesem Thema zu fassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sanierung des Wertstoffhofes 

 

 Zum Schadensfall Wertstoffhof kann folgender Sachstandsbereicht abgegeben werden:

 

·         Die Mängel am Wertstoffhof sind im Wesentlichen durch den Betrieb entstanden. Der Herstellerfirma sind Mängel nicht anzulasten.

·         Von der Betreiberfirma gibt es zwischenzeitlich einen Vorschlag zur Schadensregulierung. In diesem Vorschlag sind die Kosten für wertverbessernde Maßnahmen nicht enthalten.

·         Die Rechtsvertretung des Planungsbüros antwortet auf das Schreiben der Gemeinde Havixbeck auf Übernahme der Restkosten zur Schadensbeseitigung mit dem Hinweis, dass es sich um „Sowiesokosten“ handelt, die nicht vom Planer zu übernehmen seien.

·         Der Vorschlag der Verwaltung lautet: Die Schadensbeseitigung, wie bereits verschiedentlich vorgetragen, einleiten. Für die durchzuführenden „Sowieso-Maßnahmen“ (Leitbleche, Anschlagpuffer, ca. 14.000 €) Mittel in den Haushalt 2011 einsetzen und diese Maßnahmen umsetzen.