Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 1

 

In Kenntnis der Empfehlungen des Bau- und Verkehrsausschusses empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof ergänzend folgende Beschlussfassung:

 

Zur Verbesserung der Nutzbarkeit von Windenergie wird angeregt – ähnlich wie in anderen Regionalplänen – auf die Ausweisung von Windeignungsbereichen zu verzichten, wobei im Rahmen der gemeindlichen Flächennutzungsplanung die kommunale Steuerungsmöglichkeit weiterhin gegeben sein muss.

 

Sollte der zuvor genannten Anregung nicht gefolgt werden können,  wird angeregt, den auf dem Gebiet der Gemeinde Altenberge vorhandenen Windeignungsbereich ST 27 in Richtung Havixbeck auszuweiten und zu prüfen, ob an anderer Stelle im Gemeindegebiet von Havixbeck Windeignungsbereiche ergänzend ausgewiesen werden können.

 

 

 

 


Verwaltungsvorlage 046/2011 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 05.05.2011, TOP 12

Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur vom 09.05.2011, TOP 8

 

Auf der Grundlage des schon vorliegenden Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.05.2011 zum Verzicht auf die Ausweisung von Windeignungsbereichen im Regionalplan wird seitens der Verwaltung folgendes ausgeführt:

 

Durch einen Verzicht der Ausweisung von Windeignungsbereichen im Regionalplan und dem damit verbunden  Wegfall der Ausweisung einer Konzentrationszone im FNPlan der Gemeinde hat die Gemeinde keine Möglichkeit der planerischen Steuerung von Windkraftanlagen mehr. Vielmehr wäre – ähnlich wie bei Ställen für die Intensivtierhaltung – jeder Einzelfall gesondert zu prüfen, wobei der Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens enge Grenzen gesetzt sind.

Es wird vielmehr empfohlen (s. Stellungnahme in der Verwaltungsvorlage Nr. 46/2011) die Konzentrationszone hinsichtlich der Ausdehnung bzw. der Höhenbegrenzung planerisch zu untersuchen. Darüber hinaus wäre zu prüfen, ob in Anlehnung an bereits vorhandene Windeignungsbereiche in Nachbargemeinden (z. B. Altenberge) Erweiterungen auf das Gebiet der Gemeinde Havixbeck möglich sind bzw. neue Windeignungsbereiche im Regionalplan ausgewiesen werden können. Durch eine sich dann anschließende Ausweisung von Konzentrationszonen wäre die Möglichkeit eröffnet, die Nutzung von Windenergie zu intensivieren, gleichwohl würde die Gemeinde die Steuerungsinstrumente über die FN-Planung in eigener Hand behalten.

 

Im Verlauf der sich anschließenden intensiven Erörterung der Möglichkeiten, die Nutzung von Windenergie auf dem Gemeindegebiet zu verstärken, wird von Frau Ludewig darauf hingewiesen, dass in anderen Regionalplänen auch auf die Ausweisung von Windeignungsbereichen verzichtet worden ist und die Gemeinden gleichwohl durch das Instrument der FNPlanung die planerische Steuerungsmöglichkeit behält. Insofern wird vorgeschlagen, im Verfahren zum Regionalplan anzuregen, auf die Ausweisung von Windeignungsbereichen zu verzichten.

 

Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese Anregung im Rahmen des von der Regionalplanungsbehörde durchzuführenden Abwägungsvorganges keine Berücksichtigung findet, soll auf Vorschlag der Verwaltung hilfsweise angeregt werden, im Sinne der o.a. Ausführungen der Verwaltung hinsichtlich zusätzlicher Eignungsbereiche zu verfahren.