Herr Gromöller gibt bekannt:

 

  1. Fachaufsichtliche Prüfung im Bereich Sozialgesetzbuch II und XII durch den Landrat des Kreises Coesfeld

 

Der Kreis Coesfeld hat mit Schreiben vom 20.04.2011 die Prüfungsberichte der fachaufsichtlichen Prüfung für die Bereiche SGB II und SGB XII übersandt. Es sollen insbesondere mögliche Mängel aufgefunden werden, um sie zu beheben.

Für den Bereich SGB XII (Grundsicherung bei dauerhafter Erwerbsminderung und im Alter sowie  Sozialhilfe) ergaben sich nur wenige geringfügige Mängel, die bereits behoben wurden.

Im Bereich SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) wurden ebenfalls keine wesentlichen Mängel festgestellt, insbesondere keine mit finanziellen Auswirkungen.

Der Kreis wünscht sich eine Intensivierung der Unterhaltsüberprüfung.

 

Die Prüfungsberichte können in der Verwaltung bei dem Fachbereichsleiter, Zi. 113,  eingesehen werden.

 

  1. Bildungs- und Teilhabepaket

 

Zum 01.04.2011 wurden die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaften nach dem Sozialgesetzbuch II (derzeit 202) schriftlich über die Möglichkeit der Beantragung von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes informiert. Inzwischen liegen 69 Anträge vor.

 

Ferner ist das als Anlage 2 beigefügte Informationsschreiben nach Vorgaben des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW in den Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder verteilt worden, damit die Information breit gestreut wird und weitere Berechtigte, u. a. Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag, Anträge stellen können.