Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die Zustimmung zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Havixbeck und der Stadt Lüdinghausen über die Wahrnehmung von Aufgaben der zentralen Vergabestelle entsprechend dem der Verwaltungsvorlage 016/2011 Entwurf mit der Maßgabe zu erteilen, das der § 7 Abs. 2 der Vereinbarung um folgenden Satz ergänzt wird:

 

Vor Ablauf der Kündigungsfrist (ca. 1,5 Jahre nach Inkrafttreten der Vereinbarung) legt die Verwaltung einen Erfahrungsbericht vor.

 

 


Verwaltungsvorlage 016/2011 liegt vor.

Ausschuss für Bau und Verkehr am 17.03.2011, TOP 14

 

Bürgermeister Gromöller führt aus, dass der Bauausschuss in seiner Sitzung am 17.03.2011 bei 3 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen dem Gemeinderat empfohlen hat,

der Beschlussempfehlung in der Verwaltungsvorlage 016/2011 nicht zu folgen.

 

Er habe im Ausschuss erklärt, dass er im Falle einer entsprechenden Bestätigung dieser Beschlussempfehlung durch den Gemeinderat eine interne Lösung für eine zentrale Vergabestelle schaffen wird, die organisatorisch vom Bauamt getrennt ist.

Dies allerdings führt wegen Mehrkosten durch Schulungsaufwendungen innerhalb der Verwaltung zu einer unwirtschaftlicheren Lösung.

 

Bürgermeister Gromöller gibt weiter zu bedenken, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht und die Bestrebungen nach interkommunaler Zusammenarbeit auch aufgrund politischer Anforderungen vorangetrieben wird.

 

Während der ausführlichen Diskussion wird vorgeschlagen, die öffentich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Lüdinghausen unter dem § 7 (Inkrafttreten, Dauer der Vereinbarung) dahingehend zu ergänzen, dass unter dem Abs. 2 folgender Zusatz hinzugefügt wird:

 

Vor Ablauf der Kündigungsfrist (ca. 1,5 Jahre nach Inkrafttreten der Vereinbarung) legt die Verwaltung einen Erfahrungsbericht vor.