Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, den als Anlage 1 der Vorlage
030/2016 beigefügten Plan zur 10. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
„Stapeler/Altenberger Straße“ mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die im Bebauungsplan ausgewiesene Fläche möge bei der Art der baulichen
Nutzung ein allgemeines Wohngebiet (WA) vorsehen.
Die
Verwaltungsvorlage 030/2016 liegt vor.
Bau- und
Verkehrsausschuss vom 07.04.2016 TOP 14
Es wird über den Beschlussvorschlag laut Bau- und Verkehrsausschuss vom 07.04.2016 abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: