Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Enthaltungen: 2

Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt folgende Elternbeiträge für die Betreuung von Grundschulkindern ab dem 01. August 2011:

 

Elternbeitrag Offene Ganztagsgrundschule:

Stufe I  : Bruttojahreseinkommen bis 25.000,- €   =                                    50,- € / Monat

Stufe II : Bruttojahreseinkommen bis 50.000,- €   =                                    75,- € / Monat

Stufe III: Bruttojahreseinkommen bis 75.000,- €   =                                  115,- € / Monat

Stufe IV: Bruttojahreseinkommen über 75.000,- €           =                      150,- € / Monat

Für Geschwisterkinder ist der hälftige Beitrag fällig. Dies gilt auch für Geschwisterkinder in anderen Havixbecker Tageseinrichtungen.

 

Erziehungsberechtigten mit geringem Einkommen ist weiterhin der Elternbeitrag für die Teilnahme in der Offenen Ganztagsgrundschule ganz oder teilweise zu erlassen. Es soll folgende Einkommensgrenze zu Grunde gelegt werden:

Ø                              2-facher Regelsatz für Haushaltsvorstand z. Zt.    718,- €

Ø                              + Zuschlag für unterhaltsberechtigte Personen je  251,- €

Ø                              + angemessene Kosten der Unterkunft ohne Kosten für Heizung/Warmwasser

Das bereinigte Nettoeinkommen ist gegenüberzustellen. Der Überschreitungsbetrag ist auf den Elternbeitrag anzurechnen mit der Folge, dass sich dieser reduziert bzw. der Antrag abgelehnt werden muss.

 

Eine Ermäßigung beim Essensgeld wird nicht gewährt. Die Gemeinde nimmt jedoch weiterhin an dem Landesprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ teil.

 

Ferienbetreuung für zusätzliche Kinder in der Ferienbetreuung:         35,- € / Woche

 

Elternbeitrag für die Betreuung bis 13.00 Uhr                                           35,- € / Monat

Ferienbetreuung für Kinder in der Betreuung bis 13.00 Uhr                  20,- € / Woche

 


Verwaltungsvorlage 035/2011 liegt vor.

Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Kultur am 22.03.2011, TOP 9

Haupt- und Finanzausschuss am 30.03.2011, TOP 9