Sitzung: 07.04.2016 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 5, Enthaltungen: 0
Vorlage: 028/2016
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet
Hohenholter Straße III“ als Satzung.
Die Änderung erfolgt
in der Form, dass die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes unter Art
der baulichen Nutzung Nr. 1.5 so geändert werden, dass im Gewerbegebiet
Hohenholter Str. III künftig auch Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale
und gesundheitliche Zwecke gem. § 8 Abs. 3 Nr. 2 Bau NVO ausnahmsweise zulässig
sind. Die gem. § 8 Abs. 3 Nr. 3 Bau NVO ausnahmsweise zulässigen
Vergnügungsstätten bleiben weiterhin unzulässig.
Die Verwaltungsvorlage 028/2016 liegt vor.
Frau Böse erläutert auf Anfrage, dass eine
nachträgliche Umwandlung der auf dieser Fläche evtl. zu errichtenden Flüchtlingswohnheime
in sozialen Wohnungsbau nicht möglich sein werde. Auch sehe sie keine Möglichkeit, das Gebiet als Mischgebiet
auszuweisen.
Die SPD-Fraktion sieht momentan keine Notwendigkeit
für den Bau eines Flüchtlingswohnheimes und somit zum jetzigen Zeitpunkt auch
kein Erfordernis dafür, die entsprechende Änderung des Bebauungsplanes zu
beschließen. Herr Messing spricht sich weiterhin für eine dezentrale
Unterbringung der Flüchtlinge auf dem Gemeindegebiet aus.
Anmerkung der Schriftführerin:
Herr Wilke verlässt um 20:38 Uhr den Sitzungssaal.
Hierauf erfolgt die Abstimmung über den
Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 028/2016.
Abstimmungsergebnis: