Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 5, Enthaltungen: 0

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hohenholter Straße III“ als Satzung.

 

Die Änderung erfolgt in der Form, dass die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes unter Art der baulichen Nutzung Nr. 1.5 so geändert werden, dass im Gewerbegebiet Hohenholter Str. III künftig auch Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke gem. § 8 Abs. 3 Nr. 2 Bau NVO ausnahmsweise zulässig sind. Die gem. § 8 Abs. 3 Nr. 3 Bau NVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten bleiben weiterhin unzulässig. 

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 028/2016 liegt vor.

 

Frau Böse erläutert auf Anfrage, dass eine nachträgliche Umwandlung der auf dieser Fläche evtl. zu errichtenden Flüchtlingswohnheime in sozialen Wohnungsbau nicht möglich sein werde. Auch sehe sie keine  Möglichkeit, das Gebiet als Mischgebiet auszuweisen.

 

Die SPD-Fraktion sieht momentan keine Notwendigkeit für den Bau eines Flüchtlingswohnheimes und somit zum jetzigen Zeitpunkt auch kein Erfordernis dafür, die entsprechende Änderung des Bebauungsplanes zu beschließen. Herr Messing spricht sich weiterhin für eine dezentrale Unterbringung der Flüchtlinge auf dem Gemeindegebiet aus.

 

Anmerkung der Schriftführerin:

Herr Wilke verlässt um 20:38 Uhr den Sitzungssaal.

 

Hierauf erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 028/2016.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: