Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung für den Seniorenbeirat der Gemeinde Havixbeck in der vom Seniorenbeirat vorgelegten Fassung  vom 15. November 2010 mit Ausnahme der Formulierung des § 8 Abs. 1  zu.

§ 8 – Amtszeit – erhält im Absatz 1 folgende Fassung:

„Die Amtsperiode des Seniorenbeirates entspricht der Wahlperiode des Rates der Gemeinde Havixbeck. Die Wahl des Seniorenbeirates ist zeitnah nach der Wahl des Rates der Gemeinde Havixbeck durchzuführen, und zwar beginnend mit dem 1. Werktag zwei Wochen nach der Kommunalwahl“.

Ferner beschließt der Gemeinderat die Änderung der Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Gemeinde Havixbeck in der Fassung gemäß Anlage 2 Verwaltungsvorlage 002/2011.

 


Verwaltungsvorlage 002/2011 liegt vor.

Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Kultur am 22.03.2011, TOP 7

Haupt- und Finanzausschuss am 30.03.2011, TOP 7