Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung für den Seniorenbeirat
der Gemeinde Havixbeck in der vom Seniorenbeirat vorgelegten Fassung vom 15. November 2010 mit Ausnahme der
Formulierung des § 8 Abs. 1 zu.
§ 8 – Amtszeit – erhält im Absatz 1 folgende Fassung:
„Die Amtsperiode des Seniorenbeirates entspricht der Wahlperiode des
Rates der Gemeinde Havixbeck. Die Wahl des Seniorenbeirates ist zeitnah nach
der Wahl des Rates der Gemeinde Havixbeck durchzuführen, und zwar beginnend mit
dem 1. Werktag zwei Wochen nach der Kommunalwahl“.
Ferner beschließt der Gemeinderat die Änderung der Wahlordnung für die
Wahl des Seniorenbeirates der Gemeinde Havixbeck in der Fassung gemäß Anlage 2
Verwaltungsvorlage 002/2011.
Verwaltungsvorlage 002/2011 liegt vor.
Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Kultur am 22.03.2011, TOP 7
Haupt- und Finanzausschuss am 30.03.2011, TOP 7