Im Rahmen des Bundesprogramms „Nationale Projekte des Städtebaus“ soll ein Antrag auf finanzielle Förderung der Durchführung von Entwicklungsmaßnahmen für die Burg Hülshoff gestellt werden, und zwar insbesondere für die Bereiche

  • Ausbau der Hülshoffer Vorburg als multifunktionale Veranstaltungs- und Begegnungsstätte, als Denk-, Lern-, Kreativ- und Erlebnisort,
  • Ausbau des Verbindungsweges von Burg Hülshoff zum Haus Rüschhaus als erlebbarer Lyrik- und Literaturweg „Droste-Landschaft und
  • Schaffung von Räumen für ein „Droste-Institut“ / „Droste-Kompetenzzentrum“ in der sogenannten Neuen Ökonomie

 

Entsprechend den Förderrichtlinien des Bundesprogramms kann ein Förderantrag lediglich durch die Gemeinde Havixbeck – also nicht durch die Stiftung – gestellt werden, und zwar besteht die Möglichkeit einer Förderung von bis zu 90 % der Gesamtkosten. Da jedoch mit den zu beteiligenden Ministerien bis heute nicht verbindlich geklärt werden konnte, wie eine Finanzierung des gemeindlichen Anteils ohne finanzielle Belastung der Havixbecker Bürgerinnen und Bürger dargestellt werden kann, ist vorgesehen, Ihnen zum Ende dieser Woche, und zwar rechtzeitig zu den Fraktionsberatungen, eine Vorlage zu übersenden als Grundlage für einen möglichst noch in der Sitzung des Rates am 03.03.2016 zu fassenden Beschlusses zur Antragstellung. Sollte diese Zeitschiene nicht eingehalten werden können, ist wegen der feststehenden Antragsfristen evtl. die Fassung eines Dringlichkeitsbeschlusses in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.04.2016 erforderlich.