Sitzung: 24.02.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Seitens der Ratsmitglieder werden folgende Anfragen
gestellt:
TOP 8.1 Herr Krotoszynski: Gesamtkosten aller Immobilienkäufe für
Flüchtlinge
Für die Haushaltsplanberatungen bittet Herr
Krotoszynski die Verwaltung um Auflistung der Gesamtkosten aller bislang durch
die Gemeinde erworbenen Immobilien für Flüchtlinge. Diese Liste möge auch alle
Umbaukosten mit Abschreibungen aufführen. Des Weiteren bittet er um Angaben zu
den Tilgungsleistungen für die Kreditfinanzierung (Tilgungsplan).
Antwort der Verwaltung:
Herr Wientges sichert zu, dass über die gewünschten
Werte informiert wird, wobei er angibt, dass ein Tilgungsplan noch entsprechend
erarbeitet werden müsse.
TOP 8.2 Herr Spüntrup: Gemeindlicher Anteil an Finanzmittel für Flüchtlinge
Wie hoch ist der gemeindliche finanzielle Eigenanteil
für die finanzielle Unterstützung der Flüchtlinge? Kann dies bitte vorgelegt
werden?
Antwort der Verwaltung:
Herr Gromöller führt aus, dass zu dem
Gesamtthemenkomplex im Entwurf des Haushaltes 2016 entsprechende Angaben
gemacht werden und weist auf die hierzu stattfindenden Beratungen in den
Fachausschüssen hin.
TOP 8.3 Herr Krotoszynski: Kosten für Flüchtlinge aus 2015
Herr Krotoszynski bezieht sich auf seine unter TOP 8.1
gestellte Anfrage und bittet um Auflistung der für die Flüchtlinge im Jahr 2015
aufgewandten finanziellen Mittel.
Antwort der Verwaltung:
Im Rahmen des Haushaltsentwurfes werden die gewünschten
Angaben erfolgen.
TOP 8.4 Herr Messing: Streu- und Räumungsdienst
Wenn die Barrieren/Wechselsperren an den Schulwegen
durch die von der Gemeinde beauftragten Firmen beim Streu- und Räumungsdienst
nicht zurückgesetzt werden, wird dies durch den Bauhof durchgeführt. Dadurch
entstehen Mehrkosten. Werden diese Kosten den Firmen in Rechnung gestellt? Wie
sieht es mit der Haftung bei nicht zurückgesetzten Barrieren an Schulwegen
durch die beauftragten Fremdfirmen aus?
Antwort der Verwaltung:
Kosten:
Der Winterdienst wird durch die Fa. Daldrup
ausgeführt.
In dem Vertrag von 2001 ist eine
Bereitschaftspauschale, sowie bei Bedarf ein Stundenlohn vereinbart.
Im Zuge der Kontrollen (Spielplatz, Grünfläche,
Straßen etc.) durch den Bauhof werden offen stehengelassene Wechselsperren
wieder verschlossen.
Bei längeren Frostperioden werden die Wechselsperren
offen gelassen, um den Winterdienst zu gewährleisten.
Haftung:
Gegen die Gemeinde erhobenen Ansprüche aus Anlass von
Unfällen oder Beschädigungen, welche Personen oder Sachen unmittelbar oder
mittelbar infolge des Betriebes des Winterdienstes erleiden sollte,
verpflichten den Unternehmer zum Ausgleich.
Die Fa. Daldrup wird darauf aufmerksam gemacht, die
Wechselsperren wieder zu schließen bzw. wieder in Richtung zu stellen.