Seitens der Ratsmitglieder werden folgende Anfragen gestellt:

 

TOP 8.1 Herr Krotoszynski: Gesamtkosten aller Immobilienkäufe für Flüchtlinge

 

Für die Haushaltsplanberatungen bittet Herr Krotoszynski die Verwaltung um Auflistung der Gesamtkosten aller bislang durch die Gemeinde erworbenen Immobilien für Flüchtlinge. Diese Liste möge auch alle Umbaukosten mit Abschreibungen aufführen. Des Weiteren bittet er um Angaben zu den Tilgungsleistungen für die Kreditfinanzierung (Tilgungsplan).

 

Antwort der Verwaltung:

Herr Wientges sichert zu, dass über die gewünschten Werte informiert wird, wobei er angibt, dass ein Tilgungsplan noch entsprechend erarbeitet werden müsse.

 

 

 

TOP 8.2 Herr Spüntrup: Gemeindlicher Anteil an Finanzmittel für Flüchtlinge

 

Wie hoch ist der gemeindliche finanzielle Eigenanteil für die finanzielle Unterstützung der Flüchtlinge? Kann dies bitte vorgelegt werden?

 

 

 

Antwort der Verwaltung:

Herr Gromöller führt aus, dass zu dem Gesamtthemenkomplex im Entwurf des Haushaltes 2016 entsprechende Angaben gemacht werden und weist auf die hierzu stattfindenden Beratungen in den Fachausschüssen hin.

 

TOP 8.3 Herr Krotoszynski: Kosten für Flüchtlinge aus 2015

 

Herr Krotoszynski bezieht sich auf seine unter TOP 8.1 gestellte Anfrage und bittet um Auflistung der für die Flüchtlinge im Jahr 2015 aufgewandten finanziellen Mittel.

 

 

 

Antwort der Verwaltung:

Im Rahmen des Haushaltsentwurfes werden die gewünschten Angaben erfolgen.

 

 

 

TOP 8.4 Herr Messing: Streu- und Räumungsdienst

 

Wenn die Barrieren/Wechselsperren an den Schulwegen durch die von der Gemeinde beauftragten Firmen beim Streu- und Räumungsdienst nicht zurückgesetzt werden, wird dies durch den Bauhof durchgeführt. Dadurch entstehen Mehrkosten. Werden diese Kosten den Firmen in Rechnung gestellt? Wie sieht es mit der Haftung bei nicht zurückgesetzten Barrieren an Schulwegen durch die beauftragten Fremdfirmen aus?

 

 

Antwort der Verwaltung:

Kosten:

Der Winterdienst wird durch die Fa. Daldrup ausgeführt.

In dem Vertrag von 2001 ist eine Bereitschaftspauschale, sowie bei Bedarf ein Stundenlohn vereinbart.

Im Zuge der Kontrollen (Spielplatz, Grünfläche, Straßen etc.) durch den Bauhof werden offen stehengelassene Wechselsperren wieder verschlossen.

Bei längeren Frostperioden werden die Wechselsperren offen gelassen, um den Winterdienst zu gewährleisten.

 

Haftung:

Gegen die Gemeinde erhobenen Ansprüche aus Anlass von Unfällen oder Beschädigungen, welche Personen oder Sachen unmittelbar oder mittelbar infolge des Betriebes des Winterdienstes erleiden sollte, verpflichten den Unternehmer zum Ausgleich.

 

Die Fa. Daldrup wird darauf aufmerksam gemacht, die Wechselsperren wieder zu schließen bzw. wieder in Richtung zu stellen.