Sitzung: 30.03.2011 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 1
Vorlage: 035/2011
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat sodann folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt folgende Elternbeiträge für
die Betreuung von Grundschulkindern ab dem 01. August 2011:
Elternbeitrag Offene
Ganztagsgrundschule:
Stufe I : Bruttojahreseinkommen bis 25.000,- € = 50,- € / Monat
Stufe II :
Bruttojahreseinkommen bis 50.000,- € = 75,- € / Monat
Stufe III:
Bruttojahreseinkommen bis 75.000,- € = 115,- € /
Monat
Stufe IV: Bruttojahreseinkommen
über 75.000,- € = 150,- € / Monat
Für Geschwisterkinder ist der hälftige Beitrag fällig. Dies gilt auch
für Geschwisterkinder in anderen Havixbecker Tageseinrichtungen.
Erziehungsberechtigten mit geringem
Einkommen ist weiterhin der Elternbeitrag für die Teilnahme in der Offenen
Ganztagsgrundschule ganz oder teilweise zu erlassen. Es soll folgende
Einkommensgrenze zu Grunde gelegt werden:
Ø
2-facher
Regelsatz für Haushaltsvorstand z. Zt.
718,- €
Ø
+
Zuschlag für unterhaltsberechtigte Personen je
251,- €
Ø
+
angemessene Kosten der Unterkunft ohne Kosten für Heizung/Warmwasser
Das bereinigte Nettoeinkommen ist
gegenüberzustellen. Der Überschreitungsbetrag ist auf den Elternbeitrag
anzurechnen mit der Folge, dass sich dieser reduziert bzw. der Antrag abgelehnt
werden muss.
Eine Ermäßigung beim Essensgeld wird nicht
gewährt. Die Gemeinde nimmt jedoch weiterhin an dem Landesprogramm „Kein Kind
ohne Mahlzeit“ teil.
Ferienbetreuung für
zusätzliche Kinder in der Ferienbetreuung: 35,- € / Woche
Elternbeitrag für die
Betreuung bis 13.00 Uhr 35,- € / Monat
Ferienbetreuung für
Kinder in der Betreuung bis 13.00 Uhr 20,- € / Woche
Verwaltungsvorlage 035/2011 liegt vor.
Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Sport am 22.03.2011, TOP 9
Bürgermeister Gromöller führt aus, dass er in der Bürgersprechstunde die Anregung erhalten habe, analog der Nachlässe für Geschwisterkinder in Kindergärten und OGGS-Betreuung auch einen Nachlass zu gewähren, wenn 1 Kind im Kindergarten verweilt und 1 Kind in der OGGS-Betreuung untergebracht ist. Herr Gromöller führt aus, den Beschlussvorschlag im Anschluss an den Satz „Für Geschwisterkinder ist der hälftige Betrag fällig“ wie folgt zu ergänzen:
„Dies gilt auch für Geschwisterkinder in anderen Havixbecker Tageseinrichtungen.“
Hierzu wird seitens der Ausschussmitglieder Zustimmung signalisiert.