Wie weit ist der Stand zur Mängelbeseitigung im Freibad?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Das Beweissicherungsverfahren zum Schaden am Beckenboden des Nichtschwimmerbeckens ist abgeschlossen. Das Verfahren wird begleitet vom Rechtsanwalt Wiefhoff aus Münster. Von dort wurde die Firma Bogenstahl als Schadensverursacher angeschrieben und mit Fristsetzung aufgefordert mitzuteilen, ob sie an einem außergerichtlichen Beseitigungsverfahren weiterhin interessiert seien. Diese Frist läuft am 25.03. 2011 ab. Nach diesem Termin ist vorgesehen, Klage gegen den Verursacher einzureichen. Ziel ist es nach Ablauf dieser Sommersaison die Reparaturen auszuführen.