Sitzung: 16.02.2016 Ausschuss für Jugend, Soziales, Schule und Sport
Zunächst wird eine Anfrage aus der Sitzung des
Ausschusses für Schule, Soziales, Jugend und Sport vom 08.09.2015 beantwortet:
TOP 10.3
Herr Eikmeyer: Kartenversichertenkarte
Wird die Gemeinde über solch eine
Krankenversichertenkarte finanziell entlastet?
Antwort der Verwaltung:
Krankenversichertenkarte für Asylbewerber
Derzeitige Praxis:
Genaue Auslegung und Anwendung des Gesetzestext, § 4
Abs. 1 AsylbLG: d.h. erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung bei
„akuter Erkrankungen und Schmerzzuständen“
„Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit
dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist“
Beteiligung des Gesundheitsamtes erfolgt und die
amtsärztliche Stellungnahme dient als Entscheidungsgrundlage, ob Kosten
übernommen werden oder nicht.
Gesundheitskarte
Die Rahmenvereinbarung besagt:
§ 4 (1): Die Krankenkassen stellen eine notwendige,
zweckmäßige und wirtschaftliche Gesundheitsversorgung auf Basis ihrer
Vorschriften zulasten der Gemeinde sicher
Anlage 1: Leistungsentscheidungen treffen die
Krankenkassen auf Grundlage des SGB V: Das Kriterium der Aufschiebbarkeit kann
und wird von den Krankenkassen nicht geprüft (!!)
Die Kostenerstattung kann nicht mit dem Hinweis
abgelehnt werden, dass die Leistungen ggfls. aufschiebbar gewesen wären.
Verwaltungskosten und Höhe von 8 % der entstandenen
Leistungsaufwendungen sind zusätzlich von der Gemeinde zu tragen, d.h. auf der
Basis der Ausgaben in 2015: ca. 70.000 €, davon 8 % = 5.600,- € zusätzliche
Kosten für die Gemeinde
Die Kommune haftet auch im Falle von Verlust oder
Missbrauch der Gesundheitskarte!
Fazit:
- Es erfolgt keine Einzelfallprüfung mehr wie
bisher, d. h. z. B. das Kriterium „unaufschiebbar“ wird nicht mehr
geprüft, bisher abgelehnte Kostenübernahmeanträge werden genehmigt
- Daraus resultierend höhere Ausgaben für die
Krankenkosten
- Folglich nochmals höhere Kosten, da sich die Verwaltungskosten
(8 %) auf Grundlage der entstandenen Leistungsaufwendungen berechnen
- Unüberschaubare Haftungsansprüche bei Verlust
oder Missbrauch der Karten
- Abrechnung mit den Krankenkassen muss ebenfalls
erfolgen = Bindung Verwaltungskräfte = Personalkosten
- Tatsächlich keine Einsparung, sondern höhere
Ausgaben als bisher, keine Kontrollmöglichkeiten bei Vergabe an
Krankenkasse
175 Kommunen haben sich an einer Umfrage des Städte- und Gemeindebundes
beteiligt, lediglich 6 Kommunen haben die Karte bisher eingeführt.
Die Gemeinde Havixbeck wird die Gesundheitskarte somit nicht einführen.
Seitens der Ausschussmitglieder werden weiterhin
folgende Anfragen gestellt:
TOP 9.1: Frau Monse: öffentliche Behindertentoilette
Die öffentliche Behindertentoilette im Fojer der
Märkte an der Blickallee ist sehr oft zugestellt, so dass deren Benutzung für
behinderte Mitbürger nicht möglich ist. Wer ist hierfür zuständig?
Antwort der Verwaltung:
Die Verwaltung wird in dieser Angelegenheit Kontakt
mit dem Marktbetreiber aufnehmen.