Zunächst wird eine Anfrage aus der Sitzung des Ausschusses für Schule, Soziales, Jugend und Sport vom 08.09.2015 beantwortet:

 

TOP 10.3

Herr Eikmeyer: Kartenversichertenkarte

 

Wird die Gemeinde über solch eine Krankenversichertenkarte finanziell entlastet?

 

 

Antwort der Verwaltung:

Krankenversichertenkarte für Asylbewerber

 

Derzeitige Praxis:

Genaue Auslegung und Anwendung des Gesetzestext, § 4 Abs. 1 AsylbLG: d.h. erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung bei „akuter Erkrankungen und Schmerzzuständen“

„Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist“

 

Beteiligung des Gesundheitsamtes erfolgt und die amtsärztliche Stellungnahme dient als Entscheidungsgrundlage, ob Kosten übernommen werden oder nicht.

 

 

Gesundheitskarte

Die Rahmenvereinbarung besagt:

 

§ 4 (1): Die Krankenkassen stellen eine notwendige, zweckmäßige und wirtschaftliche Gesundheitsversorgung auf Basis ihrer Vorschriften zulasten der Gemeinde sicher

Anlage 1: Leistungsentscheidungen treffen die Krankenkassen auf Grundlage des SGB V: Das Kriterium der Aufschiebbarkeit kann und wird von den Krankenkassen nicht geprüft (!!)

Die Kostenerstattung kann nicht mit dem Hinweis abgelehnt werden, dass die Leistungen ggfls. aufschiebbar gewesen wären.

 

Verwaltungskosten und Höhe von 8 % der entstandenen Leistungsaufwendungen sind zusätzlich von der Gemeinde zu tragen, d.h. auf der Basis der Ausgaben in 2015: ca. 70.000 €, davon 8 % = 5.600,- € zusätzliche Kosten für die Gemeinde

 

Die Kommune haftet auch im Falle von Verlust oder Missbrauch der Gesundheitskarte!

 

Fazit:

  • Es erfolgt keine Einzelfallprüfung mehr wie bisher, d. h. z. B. das Kriterium „unaufschiebbar“ wird nicht mehr geprüft, bisher abgelehnte Kostenübernahmeanträge werden genehmigt
  • Daraus resultierend höhere Ausgaben für die Krankenkosten
  • Folglich nochmals höhere Kosten, da sich die Verwaltungskosten (8 %) auf Grundlage der entstandenen Leistungsaufwendungen berechnen
  • Unüberschaubare Haftungsansprüche bei Verlust oder Missbrauch der Karten
  • Abrechnung mit den Krankenkassen muss ebenfalls erfolgen = Bindung Verwaltungskräfte = Personalkosten
  • Tatsächlich keine Einsparung, sondern höhere Ausgaben als bisher, keine Kontrollmöglichkeiten bei Vergabe an Krankenkasse

175 Kommunen haben sich an einer Umfrage des Städte- und Gemeindebundes beteiligt, lediglich 6 Kommunen haben die Karte bisher eingeführt.

Die Gemeinde Havixbeck wird die Gesundheitskarte somit nicht einführen.

 

 

Seitens der Ausschussmitglieder werden weiterhin folgende Anfragen gestellt:

 

 

TOP 9.1: Frau Monse: öffentliche Behindertentoilette

 

Die öffentliche Behindertentoilette im Fojer der Märkte an der Blickallee ist sehr oft zugestellt, so dass deren Benutzung für behinderte Mitbürger nicht möglich ist. Wer ist hierfür zuständig?

 

Antwort der Verwaltung:

Die Verwaltung wird in dieser Angelegenheit Kontakt mit dem Marktbetreiber aufnehmen.