Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Nach eingehender Beratung ergeht folgender Beschlussvorschlag an den Gemeinderat:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, der Entfernung der Eiche vor dem Grundstück Rabertsweg 35 zuzustimmen. Vor dem Fällen des Baumes ist jedoch eine Erklärung der Eheleute Schürmann einzuholen, dass die Gemeinde für Folgeschäden durch Wurzelbildung nach dem Entfernen des Baumes freigestellt wird.


Verwaltungsvorlage 019/2011 liegt vor.

Es fand um 18.00 Uhr eine Ortsbesichtigung am Grundstück Schürmann statt.

 

Zunächst wird das Ergebnis der Ortsbesichtigung erörtert, wobei festgestellt werden konnte, dass insbesondere in dem Privatbereich der Antragsteller durch Wurzelbildungen ganz erhebliche Beeinträchtigungen der Ebenheit des Pflasters erkennbar waren.

 

Ausschussmitglied Spüntrup führt aus, dass auch für den Fall, dass der Baum gefällt ist, die Wurzeln weiterleben und insofern sichergestellt werden muss, dass nach einem Entfernen des Baumes die Gemeinde von weitergehenden Haftungsansprüchen durch Wurzelbildung freigestellt wird.