Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

Es liegen Anfragen eines Bürgers bezüglich des Einsatzes von Giften auf dem Grünstreifen an der Stapeler Straße sowie des Wirtschaftsweges in Richtung Sportplatz vor, die durch die Fraktion 90/Die Grünen an die Verwaltung weitergeleitet wurden. Es handelt sich um folgende Fragen:

 

1.        Ist der Einsatz von Giften – Pflanzenschutzmitteln (Pestiziden/Herbiziden u. ä.) an dieser Stelle erlaubt, bzw. welche Beschränkungen existieren für ihren Einsatz?

2.        Wie ist der Umstand der Flächenvergrößerung durch die Reduzierung des Grünflächenstreifens zu beurteilen bzw. entgegenzuwirken?

3.        Welche Schritte leitet die Verwaltung aus diesen Informationen/Fragen ab?

 

Antwort der Verwaltung:

 

1. Der Einsatz von Giften und Pflanzenschutzmitteln ist nach § 64 Abs. 1, Ziff. 1 des Landschaftsgesetzes NRW u. a. im Bereich von Feldrainen und Wegerändern nicht zulässig. Zuständig für die Verfolgung derartiger Ordnungswidrigkeiten ist die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld, die in diesen Fällen zu beteiligen ist.

 

2. Ob tatsächlich eine Flächenvergrößerung eingetreten ist, kann nur schwer festgestellt werden, da in dem betreffenden Bereich Grenzsteine nicht vorhanden sind und vielmehr der Abgleich von Flurkarten und Luftbildern lediglich eine grobe Übersicht über die eventuellen Grenzüberschreitungen erkennen lässt.

 

3. Seitens der Verwaltung wurde und wird im Rahmen der außendienstlichen Tätigkeiten verschiedener Dienststellen (Bauhof, Ordnungsamt, Bauamt) regelmäßig kontrolliert, ob einerseits Verstöße gegen das Landschaftsgesetz bzw. unzulässige Grenzüberschreitungen im Außenbereich vorliegen. Da jedoch, diese Kontrollen lediglich im Rahmen des sonstigen Dienstauftrages erfolgen, ist hier eine flächendeckende Überprüfung möglicher Flächen nicht möglich und insofern ist die Verwaltung auf die Mithilfe von Bürgern bzw. Interessierten angewiesen.

Wenn Verstöße festgestellt werden, wird hinsichtlich der Vorgaben des Landschaftsgesetzes die Untere Landschaftsbehörde eingeschaltet. Im Übrigen erfolgt die direkte Ansprache des Verursachers bei Grenzüberschreitungen, die die Gemeinde Havixbeck betreffen.