Sitzung: 22.03.2011 Ausschuss für Jugend, Soziales, Schule und Sport
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: 035/2011
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt folgende Elternbeiträge für die Betreuung von Grundschulkindern ab dem 01. August 2011:
Elternbeitrag Offene Ganztagsgrundschule:
Stufe I : Bruttojahreseinkommen bis 25.000,- € = 50,- € / Monat
Stufe II : Bruttojahreseinkommen bis 50.000,- € = 75,- € / Monat
Stufe III: Bruttojahreseinkommen bis 75.000,- € = 115,- € / Monat
Stufe IV:Bruttojahreseinkommen über 75.000,- € = 150,- € / Monat
Für Geschwisterkinder ist der hälftige Beitrag fällig.
Erziehungsberechtigten mit geringem Einkommen ist weiterhin der Elternbeitrag für die Teilnahme in der Offenen Ganztagsgrundschule ganz oder teilweise zu erlassen. Es soll folgende Einkommensgrenze zu Grunde gelegt werden:
Ø 2-facher Regelsatz für Haushaltsvorstand z. Zt. 718,- €
Ø + Zuschlag für unterhaltsberechtigte Personen je 251,- €
Ø + angemessene Kosten der Unterkunft ohne Kosten für Heizung/Warmwasser
Das bereinigte Nettoeinkommen ist gegenüberzustellen. Der Überschreitungsbetrag ist auf den Elternbeitrag anzurechnen mit der Folge, dass sich dieser reduziert bzw. der Antrag abgelehnt werden muss.
Eine Ermäßigung beim Essensgeld wird nicht gewährt. Die Gemeinde nimmt jedoch weiterhin an dem Landesprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ teil.
Ferienbetreuung für zusätzliche Kinder in der Ferienbetreuung: 35,- € / Woche
Elternbeitrag für die Betreuung bis 13.00 Uhr 35,- € / Monat
Ferienbetreuung für Kinder in der Betreuung bis 13.00 Uhr 20,- € / Woche
Frau Cziossek-Skirde schlägt die Einführung weiterer Stufen vor.
Herr Fohrmann schlägt die Beibehaltung der 3 Stufen vor.
Nach eingehender Beratung spricht sich der Ausschuss dafür aus, eine 4. Stufe einzurichten, die bei über 75.000,- € liegt, der Elternbeitrag soll hier 150,- € betragen. Dies wird zur Bestätigung an den Haupt- und Finanzausschuss für die Sitzung am 30.03.2011 weiterverwiesen.
Die Verwaltung wird gebeten, alle Eltern über die Änderungen zu informieren, insbesondere die Eltern, die zum kommenden Schuljahr ihre Kinder neu angemeldet haben. Dieses wird seitens der Verwaltung zugesagt.