Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die vorgelegten Informationen hinsichtlich der Fortschreibung des Regionalplanes Münsterland zunächst innerhalb der Fraktionen weiter zu erörtern und von einer Beschlussfassung in der jetzigen Sitzungsfolge abzusehen. Vielmehr soll die endgültige Stellungnahme der Gemeinde Havixbeck in der nächsten Sitzungsfolge beraten werden.

 


Verwaltungsvorlage 029/2011 liegt vor.

 

Ausschussvorsitzender Geschwinder erläutert die besondere Bedeutung des Regionalplanes als maßgebliche Weichenstellung für die zukünftige Entwicklung von Havixbeck.

 

Anschließend erläutert Frau Böse die Abstimmungsprozesse der Gemeinde mit der Bezirksregierung, die zur Vorlage des jetzigen Planungsentwurfes geführt haben. Darüber hinaus wird durch die Verwaltung mitgeteilt, dass sich hinsichtlich der Beschlussempfehlung in Verbindung mit dem Stift Tilbeck nach Rücksprache mit der Bezirksregierung folgende Änderung ergeben hat:

Unter dem Ziel 14 in den textlichen Erläuterungen zum Regionalplan ist dargestellt, dass die Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen in den Bereichen "Haus Hall" … "Stift Tilbeck" und "Sankt Martinistift" ….zu erhalten und weiter zu entwickeln sind. Sie sind ausschließlich den unter dieser Zweckbindung fallenden oder damit im funktionalen Zusammenhang stehenden Nutzungen vorbehalten.

Seitens der Verwaltung war irrtümlich davon ausgegangen worden, dass es sich bei diesen Einrichtungen um Einrichtungen des Gesundheitswesens handelt, zumal auch das Martinistift in Nottuln entsprechend mit einem G gekennzeichnet worden ist.

Nach Auskunft der Bezirksregierung sei aber vorgesehen, bei diesen Einrichtungen keine besondere Kennzeichnung der Zweckbindung in der Plangrundlage vorzunehmen.

Ohne einen Hinweis in der Plangrundlage auf die im Erläuterungsteil formulierten Ziele ist der Plan nicht lesbar.

Seitens der Verwaltung wird deshalb in Abänderung der Beschlussempfehlung in der Verwaltungsvorlage Nr.  029/2011 vorgeschlagen, bezogen auf das Stift Tilbeck bei der Bezirksregierung anzuregen, in die Legende des Planes einen Hinweis aufzunehmen auf im Textteil des Regionalplanes formulierte Ziele hinsichtlich der Zweckbindung.

 

Verschiedene Ausschussmitglieder begrüßen ausdrücklich, dass dem Stift Tilbeck Möglichkeiten der Weiterentwicklung eingeräumt werden. In diesem Zusammenhang wird von Frau Böse ergänzend dargestellt, dass zurzeit konkrete Gespräche unter Beteiligung der Gemeinde Havixbeck zwischen dem Stift Tilbeck und der Bezirksregierung stattfinden.

 

Des Weiteren wird verwaltungsseitig mitgeteilt, dass seitens der Bezirksregierung angeregt worden ist, erneut einen rechnerischen Abgleich zwischen bereitgestellter ASB bzw. GIB-Flächen zu tatsächlich noch freien Kapazitäten vorzunehmen. Hierzu wird eine entsprechende tabellarische Übersicht gefertigt, die dann auch Grundlage des noch zu führenden Gespräches des Bürgermeisters mit der Bezirksregierung Münster sein soll.

 

Ausschussvorsitzer Geschwinder schlägt vor, die jetzt vorgelegten Informationen im Rahmen von Fraktionsberatungen intensiv zu erörtern und erst in der nächsten Sitzungsfolge eine abschließende Willensbildung hinsichtlich der Stellungnahme der Gemeinde Havixbeck zum Regionalplanentwurf zu fassen.

 

In der Sitzungsfolge besteht dann evtl. auch die Möglichkeit, die konkreten Planungsabsichten des Stiftes Tilbeck vorzustellen und mit in die Beratungen einfließen zu lassen.