Sitzung: 02.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 131/2015
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung, trotz veränderter Fördermodalitäten und weiter
beschränkter gemeindlicher finanzieller Möglichkeiten zur Vorbereitung eines
prüffähigen Antrages auf Städtebauförderung für das Jahr 2017 die
erforderlichen Planungen im kommenden Jahr durchzuführen und die notwendigen
Planungskosten in Höhe von ca. 35.000 € im Haushaltsplan bereitzustellen.
Entsprechend dem Maßnahmenkatalog zum integrierten städtebaulichen
Handlungskonzept sind vorrangig die Umgestaltung des Bestensee-Platzes sowie
die Schaffung eines Leit- und Lichtkonzeptes zu bearbeiten.
Darüber hinaus möge in
Form eines Dialogprozesses die Gründung einer Immobilienstandortgemeinschaft
vorbereitet und die Schaffung eines Verfügungsfonds angestoßen werden.
Die erste
Informationsveranstaltung zur Gründung der Immobilienstandortgemeinschaft soll
bis spätestens dem 29.02.2016 stattgefunden haben.
Die
Verwaltungsvorlage 131/2015 liegt vor.
Ausschuss
für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur vom 23.11.2015 TOP 6
Auf Anfrage
eines Ausschussmitgliedes, ob die angedachten Planungskosten von 35.000 € der
Gemeinde erstattet werden, erklärt Frau Böse, dass eine teilweise Erstattung
der Kosten nur dann erfolgen könne, wenn die Planung auch ausgeführt werde.
Auf die
Frage, wie hoch die Investitionskosten sein werden, wird eine Beantwortung im
Protokoll zugesagt, wobei darauf hingewiesen wird, dass es sich hierbei nur um
grobe Schätzwerte handelt.
Nachtrag der Verwaltung:
Dem Planungsansatz liegen Investitionskosten von rd. 500.000 € zugrunde.
Herr
Messing stellt hierauf den Antrag auf Abstimmung.
Herr
Gromöller lässt sodann über den Beschlussvorschlag laut Ausschuss für
Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur vom 23.11.2015 abstimmen:
Abstimmungsergebnis: