Herr Brandinspektor Christian Menke von der Freiwilligen Feuerwehr Havixbeck wurde zu diesem TOP eingeladen.

 

Nach der Begrüßung durch die Ausschussvorsitzende gibt Herr Menke zunächst einen kurzen Überblick über die Auswirkungen von Photovoltaikanlagen bei Brandeinsätzen. Hierbei stellt er den Ausschussmitgliedern insbesondere die von der Freiwilligen Feuerwehr Havixbeck entwickelten Standardeinsatzregeln bei Brandeinsätzen mit Photovoltaikanlagen vor.

 

Im abschließenden Ausblick weist Herr Menke auf das Fehlen von baulichen Vorschriften in Deutschland hin, die Hauseigentümer dazu verpflichten würden, Stromleitungen für den Betrieb von Photovoltaikanlagen so farblich zu markieren, dass die Feuerwehren diese im Brandfall schnell ausfindig machen könnten. Gleiches gelte im Übrigen für die sogenannten Zwischenschalter zum Ausschalten von Photovoltaikanlagen, die ebenfalls für Hauseigentümer nicht verpflichtend sind.

 

Die daran anknüpfende Erörterung macht aber auch deutlich, dass der Einbau der sogenannten Zwischenschalter oftmals den Stromfluss nicht unterbinden kann. Aus diesem Grunde suche die Solarindustrie derzeit nach Alternativen wie beispielsweise die Verlegung der stromführenden Leitungen in geerdete Panzerrohre.

 

Abschließend ist es die einhellige Auffassung der Ausschussmitglieder alle Photovoltaikanlagenbetreiber in Havixbeck über die Presse für dieses Thema zu sensibilisieren und auf die Notwendigkeit der Leitungsmarkierungen hinzuweisen. Sinnvollerweise sollten Leitungsskizzen für jedes Objekt bei der Freiwilligen Feuerwehr Havixbeck abgegeben und aufbewahrt werden, damit diese im Brandfall hierüber vorab ausreichend informiert ist.

 

Die Ausschussvorsitzende bedankt sich bei Herrn Menke für seine Ausführungen.