Die am 19.08.2015 vom Rat beschlossene Haushaltssatzung 2015 inkl. Haushaltssicherungskonzept 2015 ist der Finanzaufsicht des Kreises Coesfeld mit Bericht vom 31.08.2015 vorgelegt worden. Mit Verfügung vom 16.09.2015 teilt der Kreis uns mit, dass gegen die Haushaltssatzung und das Haushaltssicherungskonzept keine Bedenken erhoben werden. Die Genehmigung gem. § 76 Abs. 2 GO NRW wurde in diesem Zusammenhang erteilt. Diese beinhaltet auch die Genehmigung zur Verringerung der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 1.206.827 € im Haushaltsjahr 2015.

Eine Ausfertigung der vollständigen Verfügung wird dem Ratsprotokoll als Anlage 1  beigefügt.

Die Haushaltssatzung 2015 wird im kommenden Amtsblatt bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung erreicht der Haushalt 2015 die Rechtskraft, d.h. damit wird der Zustand der vorläufigen Haushaltsführung beendet. Danach können auch alle im Haushalt 2015 geplanten freiwilligen Ausgaben planmäßig geleistet werden.