Es liegt folgende Anfrage von Herrn Wesselmann per Mail vor:

 

„Auf vielfältigem Wunsch der Eltern Schulbusfahrender Kinder würde ich gern für unsere Fraktion die Frage stellen, welche rechtlichen Grundlagen / Verträge zur Durchführung eines ordnungsgemäßen Schulbusverkehrs zu erfüllen sind.

 

Konkret geht es auch um die Frage, ob bei den in Havixbeck im Einzelfall eingesetzten Reisebussen eine Anschnallpflicht vorzunehmen ist bzw. eine Sitzplatzgarantie einzuhalten ist.“

 

Antwort der Verwaltung:

 

Das von der Gemeinde beauftragte Busunternehmen ist aufgrund der o.a. Anfrage um Stellungnahme gebeten worden, die wie folgt lautet:

 

„Die Grundlage für den ordnungsgemäßen Schulbusverkehr ist der gültige Vertrag zwischen der Fa. Reisedienst Veelker GmbH & Co. KG und der Gemeinde Havixbeck.

 

In Reisebussen, die im Schulbusverkehr eingesetzt werden, besteht keine Anschnallpflicht. Eine Sitzplatzgarantie gibt es nicht. Des Weiteren dürfen auch in Reisebussen, bei einem Einsatz Schulbusverkehr, Kinder stehend befördert werden. Die Anzahl der möglichen Stehplätze ist in den Fahrzeugpapieren eingetragen.

 

Diese Vorgaben werden von uns eingehalten. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit auch gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.“

 

Ergänzend wird mitgeteilt, dass diese Informationen  dem amtlichen Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden, entsprechen. In der vertraglichen Vereinbarung zwischen Gemeinde und Busunternehmen ist zusätzlich geregelt worden, dass max. 80 % der vorhandenen Stehplätze auch tatsächlich genutzt werden dürfen.

 

Auf Wunsch der Ausschussmitglieder wird seitens der Verwaltung angeboten, diese Regelungen, die viele Eltern, deren Kinder erstmals im Rahmen des Schülerspezialverkehrs befördert werden, nicht kennen, durch ein Infoblatt bzw. auf den Homepages der Schulen zu veröffentlichen.