Sitzung: 08.09.2015 Ausschuss für Jugend, Soziales, Schule und Sport
Es liegt folgende Anfrage von Herrn Wesselmann per
Mail vor:
„Auf vielfältigem Wunsch der Eltern Schulbusfahrender Kinder würde ich gern
für unsere Fraktion die Frage stellen, welche rechtlichen Grundlagen / Verträge
zur Durchführung eines ordnungsgemäßen Schulbusverkehrs zu erfüllen sind.
Konkret geht es auch um die Frage, ob bei den in Havixbeck im Einzelfall
eingesetzten Reisebussen eine Anschnallpflicht vorzunehmen ist bzw. eine
Sitzplatzgarantie einzuhalten ist.“
Antwort der Verwaltung:
Das von der Gemeinde beauftragte Busunternehmen ist aufgrund der o.a.
Anfrage um Stellungnahme gebeten worden, die wie folgt lautet:
„Die Grundlage für den ordnungsgemäßen Schulbusverkehr ist der gültige
Vertrag zwischen der Fa. Reisedienst Veelker GmbH & Co. KG und der Gemeinde
Havixbeck.
In Reisebussen, die im Schulbusverkehr eingesetzt werden, besteht keine
Anschnallpflicht. Eine Sitzplatzgarantie gibt es nicht. Des Weiteren dürfen
auch in Reisebussen, bei einem Einsatz Schulbusverkehr, Kinder stehend
befördert werden. Die Anzahl der möglichen Stehplätze ist in den
Fahrzeugpapieren eingetragen.
Diese Vorgaben werden von uns eingehalten. Bei weiteren Fragen stehen wir
Ihnen jederzeit auch gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.“
Ergänzend wird mitgeteilt, dass diese Informationen dem amtlichen Anforderungskatalog für
Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern
besonders eingesetzt werden, entsprechen. In der vertraglichen Vereinbarung
zwischen Gemeinde und Busunternehmen ist zusätzlich geregelt worden, dass max.
80 % der vorhandenen Stehplätze auch tatsächlich genutzt werden dürfen.
Auf Wunsch der Ausschussmitglieder wird seitens der Verwaltung angeboten,
diese Regelungen, die viele Eltern, deren Kinder erstmals im Rahmen des
Schülerspezialverkehrs befördert werden, nicht kennen, durch ein Infoblatt bzw.
auf den Homepages der Schulen zu veröffentlichen.