Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach
Beratung, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 34 i.V.m. § 36 BauGB zu der als
Anlage 1 zur Vorlage Nr. 101/2015 vorliegenden Planung für die Errichtung eines
Ersatzwohngebäudes auf dem Grundstück Schulstraße 2 zu erteilen, wobei auch die
Empfehlungen des Gestaltungsbeirates aus der Sitzung vom 21.08.2015 zu berücksichtigen
sind.
Die
Verwaltungsvorlage 101/2015 liegt vor.
Bau-
und Verkehrsausschuss vom 03.09.2015 TOP 10
Herr
Gromöller lässt über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 101/2015
abstimmen.
Abstimmungsergebnis: