Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 34 i.V.m. § 36 BauGB zu der als Anlage 1 zur Vorlage Nr. 101/2015 vorliegenden Planung für die Errichtung eines Ersatzwohngebäudes auf dem Grundstück Schulstraße 2 zu erteilen, wobei auch die Empfehlungen des Gestaltungsbeirates aus der Sitzung vom 21.08.2015 zu berücksichtigen sind.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 101/2015 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 03.09.2015 TOP 10

 

Herr Gromöller lässt über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 101/2015 abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis: