Sitzung: 24.09.2015 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 099/2015
Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der
Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 29.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck, und zwar als
sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ gem. § 5 Abs. 2 b BauGB. Auf
der Grundlage der dem Ratsprotokoll vom 24.09.2015 als Anlage 2 und 3
beigefügten Unterlagen (Planentwurf, Entwurf der Begründung mit Umweltbericht
mit Stand 22.09.2015) ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden durchzuführen.
Die Verwaltungsvorlage 099/2015 liegt vor.
Bau- und Verkehrsausschuss vom 03.09.2015 TOP 7
Zu diesem Tagesordnungspunkt hat es am 21.09.2015 ein
Gespräch mit Vertretern der Fraktionen, der Verwaltung und Mitarbeitern der
Bezirksregierung Münster gegeben.
Die Ratsmitglieder haben per E-Mail vom 22.09.2015
eine aktualisierte Planfassung und eine überarbeitete Begründung zum sachlichen
Teilflächennutzungsplan Windenergie der Gemeinde Havixbeck (beide Unterlagen
mit Stand vom 22.09.2015) erhalten.
Diese sind dem Protokoll als Anlagen 2 und 3 beigefügt.
Zunächst äußert sich Herr Fohrmann gegen den
Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage 099/2015, da seiner Ansicht nach der
Abstand zum Stift Tilbeck zu gering sei. Er sieht die Bewohner des Stiftes
nicht ausreichend geschützt.
Herr Krotoszynski erklärt, dass er sich der Stimme
enthalten werde, da die angegebenen Abstände zu gering seien. Er befürworte die
Ausweisung der Gebiete Poppenbeck und Herkentrup als Standorte für die
Windenergie, aber nicht den Standort Natrup.
Hierauf fasst Frau Böse kurz die Besprechung mit der
Bezirksregierung Münster vom 21.09.2015 zusammen. Sie erklärt, dass in der
heutigen Sitzung über den Aufstellungsbeschluss beraten und entschieden werde.
Aus dem aktuell vorliegenden Teilflächennutzungsplan gehe hervor, dass die
Abstände zu allen drei Siedlungsbereichen 700 Meter betragen – dies gelte auch
im Verhältnis zum Stift Tilbeck. Der Abstand zu den einzelnen Wohngebäuden
betrage 400 Meter. Die planungsrechtliche Systematik erfordere, dass die
Gemeinde den vorgegebenen Regionalplan Münsterland der Bezirksregierung Münster
in den Flächennutzungsplan übernehmen müsse; dies habe zur Folge, dass der
Abstand von 600 m aus dem Regionalplan für den Siedlungsbereich Hohenholte und
für den Bereich des Stiftes Tilbeck in Teilen zu übernehmen sei und insofern
die Eignungsflächen in Teilbereichen näher an diese Gebiete heranrücken. Der
vorliegende Planentwurf beinhalte diese Vorgaben. Um rechtlich abgesichert zu
sein, plädiert sie für die aktualisierte Planfassung und die überarbeitete
Begründung zum sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie der Gemeinde
Havixbeck vom 22.09.2015 sowie um Einleitung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden.
Frau Schäpers spricht sich im Namen der SPD-Fraktion
für diesen von Frau Böse vorgestellten Vorschlag aus. Sie plädiert für die
Ausweisung von drei gleichwertigen Standorten mit gleichen Abständen.
Herr Krotoszynski macht darauf aufmerksam, dass
Nachbarn Einwände gegen die Planungen erhoben hätten, diese aber durch die
Verwaltung nicht an die Bezirksregierung weitergeleitet worden seien. Herr Gromöller
erklärt, dass viele Bedenken und Einwände direkt an die Bezirksregierung
gerichtet worden seien und deshalb gar nicht den Weg über die
Gemeindeverwaltung gegangen seien. Frau Böse ergänzt, dass durch Ratsbeschluss
entschieden worden sei, keine Stellungnahme abzugeben. Durch die Beteiligung
der Öffentlichkeit könnten nun Anregungen und Bedenken gesammelt und im
Anschluss durch den Rat in einem Abwägungsprozess beraten werden.
Sodann macht Frau Böse auf die Frage der Befangenheit
aufmerksam. Hierauf erklären sich Herr Spüntrup und Frau Annas für befangen und
nehmen an den weiteren Beratungen und der Abstimmung zu diesem
Tagesordnungspunkt nicht teil.
Auf Antrag von Frau Schäpers erfolgt die Abstimmung
über folgenden Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Frau Annas und Herr Spüntrup haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.