Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck, und zwar als sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ gem. § 5 Abs. 2 b BauGB. Auf der Grundlage der dem Ratsprotokoll vom 24.09.2015 als Anlage 2 und 3 beigefügten Unterlagen (Planentwurf, Entwurf der Begründung mit Umweltbericht mit Stand 22.09.2015) ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden durchzuführen.

 


Die Verwaltungsvorlage 099/2015 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 03.09.2015 TOP 7

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt hat es am 21.09.2015 ein Gespräch mit Vertretern der Fraktionen, der Verwaltung und Mitarbeitern der Bezirksregierung Münster gegeben.

Die Ratsmitglieder haben per E-Mail vom 22.09.2015 eine aktualisierte Planfassung und eine überarbeitete Begründung zum sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie der Gemeinde Havixbeck (beide Unterlagen mit Stand vom 22.09.2015) erhalten.

Diese sind dem Protokoll als Anlagen 2 und 3 beigefügt.

 

 

Zunächst äußert sich Herr Fohrmann gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage 099/2015, da seiner Ansicht nach der Abstand zum Stift Tilbeck zu gering sei. Er sieht die Bewohner des Stiftes nicht ausreichend geschützt.

 

Herr Krotoszynski erklärt, dass er sich der Stimme enthalten werde, da die angegebenen Abstände zu gering seien. Er befürworte die Ausweisung der Gebiete Poppenbeck und Herkentrup als Standorte für die Windenergie, aber nicht den Standort Natrup.

 

Hierauf fasst Frau Böse kurz die Besprechung mit der Bezirksregierung Münster vom 21.09.2015 zusammen. Sie erklärt, dass in der heutigen Sitzung über den Aufstellungsbeschluss beraten und entschieden werde. Aus dem aktuell vorliegenden Teilflächennutzungsplan gehe hervor, dass die Abstände zu allen drei Siedlungsbereichen 700 Meter betragen – dies gelte auch im Verhältnis zum Stift Tilbeck. Der Abstand zu den einzelnen Wohngebäuden betrage 400 Meter. Die planungsrechtliche Systematik erfordere, dass die Gemeinde den vorgegebenen Regionalplan Münsterland der Bezirksregierung Münster in den Flächennutzungsplan übernehmen müsse; dies habe zur Folge, dass der Abstand von 600 m aus dem Regionalplan für den Siedlungsbereich Hohenholte und für den Bereich des Stiftes Tilbeck in Teilen zu übernehmen sei und insofern die Eignungsflächen in Teilbereichen näher an diese Gebiete heranrücken. Der vorliegende Planentwurf beinhalte diese Vorgaben. Um rechtlich abgesichert zu sein, plädiert sie für die aktualisierte Planfassung und die überarbeitete Begründung zum sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie der Gemeinde Havixbeck vom 22.09.2015 sowie um Einleitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden.

 

Frau Schäpers spricht sich im Namen der SPD-Fraktion für diesen von Frau Böse vorgestellten Vorschlag aus. Sie plädiert für die Ausweisung von drei gleichwertigen Standorten mit gleichen Abständen.

 

Herr Krotoszynski macht darauf aufmerksam, dass Nachbarn Einwände gegen die Planungen erhoben hätten, diese aber durch die Verwaltung nicht an die Bezirksregierung weitergeleitet worden seien. Herr Gromöller erklärt, dass viele Bedenken und Einwände direkt an die Bezirksregierung gerichtet worden seien und deshalb gar nicht den Weg über die Gemeindeverwaltung gegangen seien. Frau Böse ergänzt, dass durch Ratsbeschluss entschieden worden sei, keine Stellungnahme abzugeben. Durch die Beteiligung der Öffentlichkeit könnten nun Anregungen und Bedenken gesammelt und im Anschluss durch den Rat in einem Abwägungsprozess beraten werden.

 

Sodann macht Frau Böse auf die Frage der Befangenheit aufmerksam. Hierauf erklären sich Herr Spüntrup und Frau Annas für befangen und nehmen an den weiteren Beratungen und der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Auf Antrag von Frau Schäpers erfolgt die Abstimmung über folgenden Beschluss:

 

 


Abstimmungsergebnis:

Frau Annas und Herr Spüntrup haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.