Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau der Gemeinde Havixbeck vom 31.03.1999 sowie die 2. Änderung der Anlage I (Gebührensätze), zuletzt geändert durch Beschluss des Rates vom 22.11.2001 mit den in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 09.09.2015 genannten redaktionellen Änderung und die 1. Änderung der Anlage II (Aufstellung der Objekte).

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 093/2015 liegt vor.

Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 09.09.2015 TOP 8

Haupt- und Finanzausschuss vom16.09.2015 TOP 9

 

 

Zunächst erfolgt eine Beantwortung auf Herrn Rosenbaums Anfrage vom 15.09.2015, welche bereits in der Niederschrift des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.09.2015 unter dem Tagesordnungspunkt 9 aufgenommen worden ist.

 

Antwort der Verwaltung:

Zwischen dem Brandschutztechniker und der Gemeinde Havixbeck wurde ein Dienstleistungsvertrag geschlossen.

 

Die geleisteten Stunden für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Brandschau werden der Gemeinde in Rechnung gestellt (wie schon in der Verwaltungsvorlage 093/2015 erwähnt). Die Vergütung wird in Stunden abgerechnet. Mindestsatz ist eine Stunde, darüber hinaus wird jede angefangene halbe Stunde nach halben Stundensätzen abgerechnet. Auch Fahrtkosten und dergleichen sind damit abgegolten. Anfallende Steuern sind durch den Brandschutztechniker selbst zu entrichten.

 

 

Nach der Beantwortung lässt Herr Gromöller über den Beschlussvorschlag laut Ausschusssitzung für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 09.09.2015 abstimmen:

 


Abstimmungsergebnis: