Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von
Gebühren für die Durchführung der Brandschau der Gemeinde Havixbeck vom
31.03.1999 sowie die 2. Änderung der Anlage I (Gebührensätze), zuletzt geändert
durch Beschluss des Rates vom 22.11.2001 mit den in der Sitzung des Ausschusses
für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 09.09.2015 genannten
redaktionellen Änderung und die 1. Änderung der Anlage II (Aufstellung der
Objekte).
Die
Verwaltungsvorlage 093/2015 liegt vor.
Ausschuss
für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 09.09.2015 TOP 8
Haupt-
und Finanzausschuss vom16.09.2015 TOP 9
Zunächst
erfolgt eine Beantwortung auf Herrn Rosenbaums Anfrage vom 15.09.2015, welche
bereits in der Niederschrift des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.09.2015
unter dem Tagesordnungspunkt 9 aufgenommen worden ist.
Antwort der
Verwaltung:
Zwischen dem Brandschutztechniker und der Gemeinde
Havixbeck wurde ein Dienstleistungsvertrag geschlossen.
Die geleisteten Stunden für die Vorbereitung,
Durchführung und Nachbereitung der Brandschau werden der Gemeinde in Rechnung
gestellt (wie schon in der Verwaltungsvorlage 093/2015 erwähnt). Die Vergütung
wird in Stunden abgerechnet. Mindestsatz ist eine Stunde, darüber hinaus wird
jede angefangene halbe Stunde nach halben Stundensätzen abgerechnet. Auch
Fahrtkosten und dergleichen sind damit abgegolten. Anfallende Steuern sind
durch den Brandschutztechniker selbst zu entrichten.
Nach
der Beantwortung lässt Herr Gromöller über den Beschlussvorschlag laut
Ausschusssitzung für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 09.09.2015
abstimmen:
Abstimmungsergebnis: