Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage der vorgestellten Planung den Standort des Mischwasserbeckens im Bereich des Schulhofes zu legen und den Graben A (einschl. Durchlässe) entsprechend umzugestalten. Sowohl der Grundriss als auch die Lage des Mischwasserrückhaltebeckens muss in Abstimmung mit den Notwendigkeiten des Schulbetriebes abgeglichen und angepasst werden.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen, Ja 22.

 

Sodann erfolgt die Abstimmung über den zweiten Teil des Beschlussvorschlages aus der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 16.09.2015:

 

  1. Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage der vorgestellten Planung die Einleitungsanträge für die Regenüberläufe RÜ 1, RÜ 3 und RÜ 5, die wasserrechtlichen Genehmigungen zur Umgestaltung des Graben A jetzt einzuholen und die Anzeige des Mischwasserbeckens nach § 58.1 Landeswassergesetz vorzunehmen.

 

 

 

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 092/2015 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 03.09.2015 TOP 8

Haupt- und Finanzausschuss vom 16.09.2015 TOP 6

 

Frau Annas und Herr Spüntrup befinden sich wieder im Sitzungssaal.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt eine Stellungnahme der Schulleitung der Baumberge-Schule vom 24.09.2015 vor, welche von Herrn Wientges verlesen wird und dem Protokoll als Anlage 4 beigefügt ist.

 

Frau Böse gibt an, dass hierzu die Schulaufsichtsbehörde des Kreises Coesfeld um Stellungnahme gebeten worden sei. Man habe sich darauf verständigt, der Schulleitung der Baumberge Grundschule ein Schreiben zukommen lassen, in dem aufgeführt sei, aus welchen Gründen diese Baumaßnahme auf dem Schulhof durchgeführt werden müsse. Ein Verstoß gegen schulrechtliche Normen konnte nicht festgestellt werden.

 

Hierauf lässt Herr Gromöller über den ersten Teilbeschluss aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.09.2015 abstimmen:

 

 


Abstimmungsergebnis: