Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für den Friedhof Havixbeck vom 21.12.2003 entsprechend dem der Vorlage 062/2015 als Anlage 1 beiliegenden Entwurf, wobei § 19 Abs. 3a folgende Fassung erhalten soll:

 

Eine Abdeckung der Grabfläche mit Grabplatten, Steinen oder wasserundurchlässigen Folien ist nicht gestattet, damit der Verwesungs- oder Verrottungsprozess nicht beeinträchtigt wird. Die Grababdeckung mit Rinde, z. B. Pinienrinde wird ausdrücklich zugelassen. Zur Grabgrenze muss mindestens ein 25 cm breiter Pflanzstreifen erhalten bleiben.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 062/2015 liegt vor.

Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 03.06.2015 TOP 7

Haupt- und Finanzausschuss vom 10.06.2015 TOP 11

Gemeinderat vom 18.06.2015 TOP 20

Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 09.09.2015 TOP 10

 

Herr Gromöller lässt über den Beschlussvorschlag laut Ausschusssitzung für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 09.09.2015 abstimmen:

 


Abstimmungsergebnis: