Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach
Beratung die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und
Bestattungswesen für den Friedhof Havixbeck vom 21.12.2003 entsprechend dem der
Vorlage 062/2015 als Anlage 1 beiliegenden Entwurf, wobei § 19 Abs. 3a folgende
Fassung erhalten soll:
Eine Abdeckung der Grabfläche mit
Grabplatten, Steinen oder wasserundurchlässigen Folien ist nicht gestattet,
damit der Verwesungs- oder Verrottungsprozess nicht beeinträchtigt wird. Die
Grababdeckung mit Rinde, z. B. Pinienrinde wird ausdrücklich zugelassen. Zur
Grabgrenze muss mindestens ein 25 cm breiter Pflanzstreifen erhalten bleiben.
Die
Verwaltungsvorlage 062/2015 liegt vor.
Ausschuss
für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 03.06.2015 TOP 7
Haupt-
und Finanzausschuss vom 10.06.2015 TOP 11
Gemeinderat
vom 18.06.2015 TOP 20
Ausschuss
für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 09.09.2015 TOP 10
Herr
Gromöller lässt über den Beschlussvorschlag laut Ausschusssitzung für Umwelt,
Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 09.09.2015 abstimmen:
Abstimmungsergebnis: