Sitzung: 15.09.2015 Wahlausschuss
Das Protokoll über die Sitzung des Wahlausschusses vom 15.09.2015 zur Feststellung des Wahlergebnisses wird gemäß Anlage 26 c KWahlO gefertigt und ist im Ratsinformationssystem Session als Anlage 1 eingestellt.
Seitens der Wahlleiterin Frau Böse wird folgender Vermerk verlesen:
Vermerk der
Wahlleiterin zur Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters
der Gemeinde Havixbeck am 13.09.2015
Die Wahlniederschriften aller Stimmbezirke sowie die Briefwahlniederschrift wurden von mir gemäß § 61 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit geprüft.
Sie sind korrekt und geben keinerlei Anlass zu Bedenken.
Aufgrund der geprüften Wahlniederschriften wurde das Wahlergebnis nach dem Muster der Anlage 25 KWahlO zusammengestellt, welches ich Ihnen als Tischvorlage übergebe und der Niederschrift als Anlage 2 beifüge.
Die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses ist gemäß § 61 Abs. 3 KWahlO Aufgabe des Wahlausschusses.
Hierüber ist eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 26 a KWahlO zu fertigen.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist der Wahlausschuss berechtigt:
- Rechnerische Berichtigungen
in den Feststellungen der Wahlvorstände vorzunehmen;
- zu erörtern, in welchen Fällen die Wahlvorstände über die
Gültigkeit oder Ungültigkeit von Stimmen falsch entschieden haben könnten.
Es besteht keine Berechtigung, die Feststellungen der Wahlvorstände zu berichtigen.
Vorgebrachte Bedenken werden in der Niederschrift vermerkt; - festzustellen, ob sich bei der Wahl Unregelmäßigkeiten ergeben
haben, welche dann im späteren Wahlprüfungsverfahren des Wahlprüfungsausschusses
von Bedeutung seien könnten.
Das vom Wahlausschuss festgestellte Ergebnis wird anschließend von mir
öffentlich bekannt gemacht.
Ab dem Tage der Bekanntmachung läuft die Monats-Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Wahl nach § 39 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz und § 63 Abs. 2 KWahlO.
Die Sitzung des Wahlprüfungsausschusses ist für den 18.11.2015 vorgesehen.