Sitzung: 03.09.2015 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Seitens
der Ausschussmitglieder werden folgende Anfragen gestellt:
TOP 15.1
Herr von Schönfels:
Bebauungsplan Ortskern II
Wie weit sind die Planungen zum Bebauungsplan Ortskern
II?
Antwort der Verwaltung:
Wegen des noch nicht genehmigten Haushaltes konnte ein
Planungsauftrag noch nicht ausgelöst und die Planungen noch nicht weitergeführt
werden.
TOP 15.2
Herr von Schönfeld:
Kosten des Gestaltungsbeirates
Welche
Kosten entstehen der Gemeinde für die Tätigkeit des Gestaltungsbeirates?
Antwort der
Verwaltung:
Diese
Frage wird im nichtöffentlichen Teil der Sitzung unter dem Tagesordnungspunkt
22 „Berufung von Mitgliedern des Gestaltungsbeirates“ behandelt werden.
TOP 15.3
Herr von Schönfels:
Gestaltungssatzung
Ein
Antrag bzgl. einer Gestaltungssatzung wurde bereits gestellt. Wurde hierüber im
Gestaltungsbeirat bereits beraten?
Antwort der
Verwaltung:
Die
Beratungen diesbezüglich haben begonnen. Die Ergebnisse hierüber können im
Protokoll über die letzte Sitzung des Gestaltungsbeirates eingesehen werden,
welches bereits an die Fraktionen versandt worden ist.
TOP 15.4
Herr von Schönfels:
Baugenehmigung
Der
Rat hat sich kritisch mit der Architektur des ehemaligen Blumenladens im Ort
beschäftigt ohne eine endgültige Entscheidung hierüber zu treffen. Wieso wird
aber bereits ohne vorherige Zustimmung des Rates gebaut?
Antwort der Verwaltung:
Der Gestaltungsbeirat hat sich mit der Planung
befasst. Eine Baugenehmigung ist bereits erteilt worden, weil das Grundstück
innerhalb eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes liegt und die Vorgaben des
Planes eingehalten werden. Darüber hinaus sind die Gestaltungsempfehlungen des
Gestaltungsbeirates berücksichtigt worden. Einer formalen Zustimmung des
Gemeinderates für die Baugenehmigung bedurfte es an dieser Stelle nicht.
TOP 15.5
Herr von Schönfels:
Benachrichtigung Rat
Herr
von Schönfels ist der Meinung, dass der Rat über eine Erteilung der
Baugenehmigung zu dem unter dem TOP 15.4 genannten Objekt informiert hätte
werden müssen.
Antwort der
Verwaltung:
Dies
wird zur Kenntnis genommen.