Seitens der Ausschussmitglieder werden folgende Anfragen gestellt:

 

TOP 15.1

Herr von Schönfels: Bebauungsplan Ortskern II

 

Wie weit sind die Planungen zum Bebauungsplan Ortskern II?

 

Antwort der Verwaltung:

Wegen des noch nicht genehmigten Haushaltes konnte ein Planungsauftrag noch nicht ausgelöst und die Planungen noch nicht weitergeführt werden.

 

 

TOP 15.2

Herr von Schönfeld: Kosten des Gestaltungsbeirates

 

Welche Kosten entstehen der Gemeinde für die Tätigkeit des Gestaltungsbeirates?

 

Antwort der Verwaltung:

Diese Frage wird im nichtöffentlichen Teil der Sitzung unter dem Tagesordnungspunkt 22 „Berufung von Mitgliedern des Gestaltungsbeirates“ behandelt werden.

 

 

 

 

TOP 15.3

Herr von Schönfels: Gestaltungssatzung

Ein Antrag bzgl. einer Gestaltungssatzung wurde bereits gestellt. Wurde hierüber im Gestaltungsbeirat bereits beraten?

 

Antwort der Verwaltung:

Die Beratungen diesbezüglich haben begonnen. Die Ergebnisse hierüber können im Protokoll über die letzte Sitzung des Gestaltungsbeirates eingesehen werden, welches bereits an die Fraktionen versandt worden ist.

 

 

 

TOP 15.4

Herr von Schönfels: Baugenehmigung

 

Der Rat hat sich kritisch mit der Architektur des ehemaligen Blumenladens im Ort beschäftigt ohne eine endgültige Entscheidung hierüber zu treffen. Wieso wird aber bereits ohne vorherige Zustimmung des Rates gebaut?

 

Antwort der Verwaltung:

Der Gestaltungsbeirat hat sich mit der Planung befasst. Eine Baugenehmigung ist bereits erteilt worden, weil das Grundstück innerhalb eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes liegt und die Vorgaben des Planes eingehalten werden. Darüber hinaus sind die Gestaltungsempfehlungen des Gestaltungsbeirates berücksichtigt worden. Einer formalen Zustimmung des Gemeinderates für die Baugenehmigung bedurfte es an dieser Stelle nicht.

 

 

 

TOP 15.5

Herr von Schönfels: Benachrichtigung Rat

Herr von Schönfels ist der Meinung, dass der Rat über eine Erteilung der Baugenehmigung zu dem unter dem TOP 15.4 genannten Objekt informiert hätte werden müssen.

 

Antwort der Verwaltung:

Dies wird zur Kenntnis genommen.