Beschluss: zurückgestellt

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 099/2015 liegt vor.

 

Um den Bürgern im Publikum die Möglichkeit für eventuelle Stellungnahmen gewähren zu können, lässt Ausschussvorsitzender Dirks über die Öffnung der Sitzung abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja:10.

 

Somit wird die Sitzung geöffnet.

Da jedoch keine Stellungnahmen seitens der anwesenden Bürger erfolgen, wird die Sitzung wieder geschlossen.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt sind Herr Dr. Böngeler und Herr Christen vom Büro enveco eingeladen.

 

Herr Dr. Böngeler erhält das Wort.

Er stellt anhand einer Folie die Flächen dar, welche Flächen von der Bezirksregierung im Regionalplan –sachlicher Teilbereich Energie - für das Gemeindegebiet Havixbeck als geeignet für die Windenergienutzung dargestellt worden sind. Er erklärt, dass diese Flächen später auch in den Flächennutzungsplan übernommen werden müssen. Auf Wunsch der Politik erläutert er mit Hilfe einer Karte die Auswirkungen auf die drei im enveco-Gutachten dargestellten Flächen, wenn die Abstände zu Siedlungsbereichen auf 800 Metern erhöht werden. Dabei führt er aus, dass für alle drei Flächen gleiche Abstände gewählt werden sollten. Dies wiederum könnte dann Auswirkungen auf die Anzahl der Windkraftanlagen haben, die errichtet werden können und damit auch auf die Frage, ob der Windenergienutzung substanziell Raum durch die gemeindliche Planung gegeben werde.

Aus diesem Grund rät er von einer Vergrößerung des Abstandes auf 800 Metern ab. Zur Erhöhung der Rechtssicherheit bei der Planung plädiert Herr Dr. Böngeler dafür, den Abstand zu Siedlungsbereichen einheitlich auf 600 Meter in allen drei potentiellen Flächen anzusetzen.

 

Hierauf entsteht eine Diskussion darüber, ob das von der enveco vorgelegte Gutachten nach den nun vorliegenden Vorgaben der Bezirksregierung noch seine Gültigkeit habe. Frau Böse erklärt, dass selbst bei vollständiger Übernahme der Flächen aus dem Regionalplan für die Gemeinde keine Sicherheit dafür bestehe, der Windenergie substanziell Raum gegeben zu haben. Die ausgewiesenen Flächen aus dem Regionalplan seien zwingend in die Flächennutzungsplanung zu übernehmen; zusätzlich könne die Gemeinde weitere geeignete Flächen ausweisen, die zur Sicherung des substanziellen Raumes für die Windenergie dienen könnten (der Plan, der die Eignungsbereiche aus dem Regionalplan, die Potentialflächen aus dem Gutachten enveco und die Ausschlussflächen bei einem Abstand von 800 Metern zu Siedlungsbereichen darstellt, ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt).

 

Frau Böse bittet die Ausschussmitglieder über die vorgestellten Entwicklungen in den Fraktionen zu beraten und im Rat am 24.09.2015 einen Beschluss zu fassen, um zeitnah die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden durchführen zu können.

 

Ein Ausschussmitglied macht darauf aufmerksam, dass 15% des Gesamtenergiebedarfs der Gemeinde durch Windkraft abgedeckt werden müsse. Er fragt, ob bekannt sei, wieviel Energie die Gemeinde insgesamt verbrauche.

Ein anderes Ausschussmitglied bittet die Verwaltung, die rechtliche Auffassung der Bezirksregierung bzgl. der Frage wie groß der von der Gemeinde Havixbeck festzustellende Raum für Windkraftanlagen sein solle, nachzureichen.

Als Anlage 2 ist dem Protokoll eine graphische Übersicht über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die sich daraus für die gemeindliche Planung ergebenden Vorgaben beigefügt. Dieser Darstellung sind auch Anhaltspunkte zur Frage des substanziellen Raumes für die Windenergie zu entnehmen.

 

Hierauf lässt Herr Dirks darüber abstimmen, diesen Tagesordnungspunkt in der heutigen Sitzung zurückzustellen, um in den Fraktionssitzungen über die weitere Vorgehensweise zu beraten.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja: 10.

 

Somit ist dieser Tagesordnungspunkt zurückgestellt.

 

Nach einigen Detailfragen an Herrn Dr. Böngeler, weist Herr Dirks daraufhin, dass noch vor Rechtskraft des Flächennutzungsplanes die städtebaulichen Verträge abgeschlossen sein müssen. Er bittet die Verwaltung um zeitnahe Erarbeitung.