Sitzung: 03.09.2015 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 092/2015
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
- Der Gemeinderat
beschließt auf Grundlage der vorgestellten Planung den Standort des Mischwasserbeckens
im Bereich des Schulhofes zu legen und den Graben A (einschl. Durchlässe)
entsprechend umzugestalten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
beschlossen: Ja: 10.
- Der Gemeinderat
beschließt auf Grundlage der vorgestellten Planung die Einleitungsanträge
für die Regenüberläufe RÜ 1, RÜ 3 und RÜ 5, die wasserrechtlichen
Genehmigungen zur Umgestaltung des Graben A jetzt einzuholen und die
Anzeige des Mischwasserbeckens nach § 58.1 Landeswassergesetz vorzunehmen.
Die Verwaltungsvorlage 092/2015 liegt vor.
Herr Wientges stellt ausführlich die vorliegende
Verwaltungsvorlage dar. Außerdem berichtet er über das Gespräch, welches er und
Herr Gromöller mit der Leitung der Baumberge Grundschule am 31.08.2015 geführt
haben. Hierzu liest er den Aktenvermerk von Frau Sommer wie folgt vor:
„Aktenvermerk Gespräch Mischwasserspeicher
Am 31.8.2015 fand in meinem Büro ein Gespräch mit
Herrn Gromöller und Herrn Wientges statt.
Sie teilten mir mit, dass der Schulträger vorhabe, in
absehbarer Zeit einen Mischwasserspeicher auf unserem Schulhof zu bauen.
Das Projekt sei aufgrund der günstigen Lage (Leitungen
etc.) auf dem Schulhof der Baumberge-Schule angesiedelt worden.
Dies wurde mir anhand eines Luftbildes mit
Übersichtslageplan näher erläutert.
Ich machte in diesem Gespräch deutlich, dass die
Bauphase zeitlich so angesiedelt werden müsse, dass der laufende Schulbetrieb
nur in zumutbarer Weise beeinträchtigt werde (Beginn der groben Bauphase in den
Sommerferien).
Zudem muss der Schulträger sicherstellen, dass auch
während der Bauphase ein ungestörter Unterrichtsbetrieb gewährleistet ist. Es
dürfen keine unzumutbaren Einschränkungen im laufenden Unterrichtsbetrieb
insbesondere für die 5 Unterrichtsklassen zur Südseite hin entstehen.
Sollte dies nicht zu vermeiden sein, dürfte die Arbeit
erst nach Unterrichtsschluss (13.10 Uhr) aufgenommen, bzw. fortgeführt werden.“
Herr Wientges ergänzt, dass auch die
Schulhofgestaltung ein überaus wichtiger Aspekt sei, der vom Förderverein der
Grundschule in engagierter Weise betrieben werde. Das Becken solle in die
Gestaltung des Schulhofes integriert werden, da es nach jetziger Planung teilweise
1 Meter aus dem Gelände rage. Es müsse versucht werden, die Freiflächen zu
erhalten. Vielleicht könne so auch noch an Aufenthaltsqualität gewonnen werden.
Hierauf stellt Herr Rummler vom Ingenieurbüro Rummler
& Hartmann die Planungen zur Umgestaltung des Graben A und den Bau eines
Mischwasserbeckens anhand einer Power-Point-Präsentation, welche dem Protokoll
als Anlage 3 beigefügt ist, vor.
Herr Rummler geht auf die zwei möglichen Standorte des
Mischwasserrückhaltebeckens ein.
Standort Schulhof
Standort „Kirchengrundstück“
Der Standort des Schulhofes stelle die
kostengünstigere Variante dar, da dort nur die ankommenden Mischwassermengen
zurückgehalten werden, ohne Zuleitungen aus den Trenngebieten. Dieses führe
dazu, dass mit einem geringeren Speichervolumen auf dem Schulhof der gleiche
Effekt erzielt werden könne wie auf dem Kirchengrundstück.
Durch den Bau des Speicherbeckens könne das
dahinterliegende Kanalnetz entlastet werden, in welchem Umfang werden die
nachfolgenden Berechnungen zeigen.
Es soll ein Rundbecken gebaut werden, da dieses aus
hydraulischer Sicht und der günstigeren Ausnutzung des vorhandenen Geländes
geboten erscheine.
Die Bauarbeiten werden zwischen 3 bis 5 Monate
betragen, also deutlich länger als die sechs Wochen der Sommerferien. Es werde
versucht die Bauzeit optimal zu gestalten, um den Schulbetrieb so wenig wie
möglich zu beeinträchtigen. Ohne Lärm könne jedoch eine Baustelle nicht
betrieben werden.
Nach der Vorstellung erfolgen Detailfragen der
Ausschussmitglieder zur vorgestellten Planung. Bzgl. der Gestaltung des runden
Mischwasserrückhaltebeckens sind sich die Ausschussmitglieder darüber einig,
dass die gestalterischen Fragen noch geklärt werden müssen. Außerdem wird
angeregt, dass ein Landschaftsarchitekt über die Planung schauen solle. Dies
wird von Herrn Rummler und der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis genommen.
Außerdem wird seitens eines Ausschussmitgliedes mit
Nachdruck darauf hingewiesen, dass bei der Planung die Unfallkasse
Nordrhein-Westfalen eingeschaltet werden solle. Herr Wientges stimmt diesem
Vorgehen zu.
Auch solle die Zugänglichkeit des Schulhofes für die
Feuerwehr im Brandfall geprüft werden, vor dem Hintergrund, dass das
Mischwasserbecken teilweise 1 Meter aus dem Gelände hervorstehen werde.
Herr von Schönfels schlägt vor, dass überprüft werden
möge, ob das auf dem Schulhof geplante Mischwasserrückhaltebecken rechteckig
gebaut werden könne, um so einen größeren Abstand zur Schule zu erhalten.
Außerdem solle erwogen werden, ob der Deckel schräg gebaut werden könne, um dem
Geländeverlauf zu folgen. Diese Vorschläge werden kontrovers diskutiert.
Zur Qualität der Kostenschätzung wird seitens der
Verwaltung auf die zugrundeliegende Verwaltungsvorlage 092/2015 verwiesen.
Nach weiteren Detailfragen erfolgt die Abstimmung über
den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 092/2015, in dem über die zwei
Unterpunkte getrennt abgestimmt wird.
Abstimmungsergebnis: