Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage der vorgestellten Planung den Standort des Mischwasserbeckens im Bereich des Schulhofes zu legen und den Graben A (einschl. Durchlässe) entsprechend umzugestalten.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja: 10.

 

  1. Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage der vorgestellten Planung die Einleitungsanträge für die Regenüberläufe RÜ 1, RÜ 3 und RÜ 5, die wasserrechtlichen Genehmigungen zur Umgestaltung des Graben A jetzt einzuholen und die Anzeige des Mischwasserbeckens nach § 58.1 Landeswassergesetz vorzunehmen.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 092/2015 liegt vor.

 

Herr Wientges stellt ausführlich die vorliegende Verwaltungsvorlage dar. Außerdem berichtet er über das Gespräch, welches er und Herr Gromöller mit der Leitung der Baumberge Grundschule am 31.08.2015 geführt haben. Hierzu liest er den Aktenvermerk von Frau Sommer wie folgt vor:

 

„Aktenvermerk Gespräch Mischwasserspeicher

 

Am 31.8.2015 fand in meinem Büro ein Gespräch mit Herrn Gromöller und Herrn Wientges statt.

Sie teilten mir mit, dass der Schulträger vorhabe, in absehbarer Zeit einen Mischwasserspeicher auf unserem Schulhof zu bauen.

Das Projekt sei aufgrund der günstigen Lage (Leitungen etc.) auf dem Schulhof der Baumberge-Schule angesiedelt worden.

Dies wurde mir anhand eines Luftbildes mit Übersichtslageplan näher erläutert.

 

Ich machte in diesem Gespräch deutlich, dass die Bauphase zeitlich so angesiedelt werden müsse, dass der laufende Schulbetrieb nur in zumutbarer Weise beeinträchtigt werde (Beginn der groben Bauphase in den Sommerferien).

Zudem muss der Schulträger sicherstellen, dass auch während der Bauphase ein ungestörter Unterrichtsbetrieb gewährleistet ist. Es dürfen keine unzumutbaren Einschränkungen im laufenden Unterrichtsbetrieb insbesondere für die 5 Unterrichtsklassen zur Südseite hin entstehen.

 

Sollte dies nicht zu vermeiden sein, dürfte die Arbeit erst nach Unterrichtsschluss (13.10 Uhr) aufgenommen, bzw. fortgeführt werden.“

 

Herr Wientges ergänzt, dass auch die Schulhofgestaltung ein überaus wichtiger Aspekt sei, der vom Förderverein der Grundschule in engagierter Weise betrieben werde. Das Becken solle in die Gestaltung des Schulhofes integriert werden, da es nach jetziger Planung teilweise 1 Meter aus dem Gelände rage. Es müsse versucht werden, die Freiflächen zu erhalten. Vielleicht könne so auch noch an Aufenthaltsqualität gewonnen werden.

 

Hierauf stellt Herr Rummler vom Ingenieurbüro Rummler & Hartmann die Planungen zur Umgestaltung des Graben A und den Bau eines Mischwasserbeckens anhand einer Power-Point-Präsentation, welche dem Protokoll als Anlage 3 beigefügt ist, vor.

 

Herr Rummler geht auf die zwei möglichen Standorte des Mischwasserrückhaltebeckens ein.

 

Standort Schulhof

Standort „Kirchengrundstück“

 

Der Standort des Schulhofes stelle die kostengünstigere Variante dar, da dort nur die ankommenden Mischwassermengen zurückgehalten werden, ohne Zuleitungen aus den Trenngebieten. Dieses führe dazu, dass mit einem geringeren Speichervolumen auf dem Schulhof der gleiche Effekt erzielt werden könne wie auf dem Kirchengrundstück.

 

Durch den Bau des Speicherbeckens könne das dahinterliegende Kanalnetz entlastet werden, in welchem Umfang werden die nachfolgenden Berechnungen zeigen.

Es soll ein Rundbecken gebaut werden, da dieses aus hydraulischer Sicht und der günstigeren Ausnutzung des vorhandenen Geländes geboten erscheine.

 

Die Bauarbeiten werden zwischen 3 bis 5 Monate betragen, also deutlich länger als die sechs Wochen der Sommerferien. Es werde versucht die Bauzeit optimal zu gestalten, um den Schulbetrieb so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Ohne Lärm könne jedoch eine Baustelle nicht betrieben werden.

 

Nach der Vorstellung erfolgen Detailfragen der Ausschussmitglieder zur vorgestellten Planung. Bzgl. der Gestaltung des runden Mischwasserrückhaltebeckens sind sich die Ausschussmitglieder darüber einig, dass die gestalterischen Fragen noch geklärt werden müssen. Außerdem wird angeregt, dass ein Landschaftsarchitekt über die Planung schauen solle. Dies wird von Herrn Rummler und der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis genommen.

Außerdem wird seitens eines Ausschussmitgliedes mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass bei der Planung die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen eingeschaltet werden solle. Herr Wientges stimmt diesem Vorgehen zu.

 

Auch solle die Zugänglichkeit des Schulhofes für die Feuerwehr im Brandfall geprüft werden, vor dem Hintergrund, dass das Mischwasserbecken teilweise 1 Meter aus dem Gelände hervorstehen werde.

 

Herr von Schönfels schlägt vor, dass überprüft werden möge, ob das auf dem Schulhof geplante Mischwasserrückhaltebecken rechteckig gebaut werden könne, um so einen größeren Abstand zur Schule zu erhalten. Außerdem solle erwogen werden, ob der Deckel schräg gebaut werden könne, um dem Geländeverlauf zu folgen. Diese Vorschläge werden kontrovers diskutiert.

 

Zur Qualität der Kostenschätzung wird seitens der Verwaltung auf die zugrundeliegende Verwaltungsvorlage 092/2015 verwiesen.

 

 

Nach weiteren Detailfragen erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 092/2015, in dem über die zwei Unterpunkte getrennt abgestimmt wird.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: