Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und in Kenntnis der vorliegenden Gebührenkalkulation vom 02.11.2010 die beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck.

 


Die Verwaltungsvorlage 113/2010 liegt vor.

 

RM Herr Kerkering fragt, warum bei den Restmüllgefäßen eine Umbenennung von 90 auf 80 l erfolgt ist und welche Auswirkungen dieses hat.

 

Antwort der Verwaltung:

Das Restmüllgefäß, welches bislang als 90-l-Gefäß bezeichnet wurde, hat auch tatsächlich ein Fassungsvermögen von 90 Litern. Dieses wurde auch in der Vergangenheit vom Entsorger in Versuchen festgestellt. Nach DIN-Norm wird dieses Gefäß jedoch bundeseinheitlich als 80-l-Gefäß bezeichnet. Mit neuem Müllabfuhrvertrag ab dem 1.1.2011 haben sich die Kommunen im Kreis Coesfeld darauf verständigt, dieses Gefäß entsprechend der DIN-Norm zu bezeichnen.

Auswirkungen gibt es  bei der Gebührenfestsetzung.  Bei der Abfallgebühr je Liter werden nur noch 80 Liter zugrunde gelegt, was zu einer Gebührenreduzierung für dieses Restmüllgefäß führt.  Diese Reduzierung erfolgt zu Lasten der übrigen Restmüllgefäße.