Sitzung: 24.11.2010 Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Feuerwehr und Friedhof
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 113/2010
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage:
Der Gemeinderat beschließt nach
Beratung und in Kenntnis der vorliegenden Gebührenkalkulation vom
Die Verwaltungsvorlage 113/2010 liegt vor.
RM Herr Kerkering fragt, warum bei den Restmüllgefäßen eine Umbenennung von 90 auf 80 l erfolgt ist und welche Auswirkungen dieses hat.
Antwort der Verwaltung:
Das Restmüllgefäß, welches bislang als 90-l-Gefäß bezeichnet
wurde, hat auch tatsächlich ein Fassungsvermögen von 90 Litern. Dieses wurde
auch in der Vergangenheit vom Entsorger in Versuchen festgestellt. Nach
DIN-Norm wird dieses Gefäß jedoch bundeseinheitlich als 80-l-Gefäß bezeichnet.
Mit neuem Müllabfuhrvertrag ab dem
Auswirkungen gibt es bei der Gebührenfestsetzung. Bei der Abfallgebühr je Liter werden nur noch 80 Liter zugrunde gelegt, was zu einer Gebührenreduzierung für dieses Restmüllgefäß führt. Diese Reduzierung erfolgt zu Lasten der übrigen Restmüllgefäße.