Sitzung: 24.11.2010 Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Feuerwehr und Friedhof
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 111/2010
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Neufassung der
Abfallsatzung in der Gemeinde Havixbeck:(Text siehe Anlage zur
Verwaltungsvorlage Nr. 111/2010) mit folgenden Änderungen:
§ 13 (8) Zur Vermeidung von Lärmbelästigungen darf Behälter-/Flaschenglas in
die Depotcontainer für Altglas nur werktags in der Zeit von
§ 15 (2) Die Abfallgefäße sind am
Abfuhrtag bis
§ 24 (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden, soweit nicht
andere gesetzliche Bestimmungen hierfür eine höhere Geldbuße vorsehen.
Die Verwaltungsvorlage 111/2010 liegt vor.
RM Herr Kerkering schlägt vor, zur Vermeidung von
Lärmbelästigungen den Glaseinwurf in die Depotcontainer für Altglas (§ 13 (8))
auch während der Mittagsruhe von
RM Frau Leufgen weist zunächst darauf hin, im Satzungstext, § 24 (2) den Betrag bis zu 100.000 DM als. 50.000 € auszuweisen.
Weiterhin bittet sie wie auch RM Herr Branse, den in § 24 (1) g) geregelten Tatbestand, wonach ordnungswidrig handelt, wer die Abfallbehälter…nach der Leerung nicht unverzüglich auf das Grundstück zurückstellt, zu entschärfen. Es wird befürchtet, hier eine „Kriminalisierung“ eines Großteils der Bevölkerung vorzunehmen, welche wegen Berufstätigkeit nicht in der Lage ist, die entleerten Gefäße direkt wegzustellen.
Von Seiten der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass erfahrungsgemäß immer mehr Abfallgefäße nach der Leerung die Gehwege blockieren. Teilweise sind an Straßenecken mehrere Abfallgefäße aufgestellt, die auch nach der Leerung zum Teil bis zum nächsten Tage oder noch länger verbleiben. Der bestimmungsmäßige Gebrauch der Gehwege wird dadurch für Fußgänger erschwert.
Nach eingehender Diskussion und Vorschlag der Verwaltung kann die Formulierung so stehen bleiben, wenn der Bevölkerung durch Pressearbeit vermittelt wird, warum es so wichtig ist, dass die Gefäße zügig aus dem öffentlichen Straßenraum entfernt werden. Der Vorschlag der Verwaltung, diese Information zusätzlich in den Abfuhrkalender aufzunehmen, wird ausdrücklich vom Ausschuss begrüßt.
Die Verwaltung weist im Weiteren darauf hin, dass es bei dem
Verfassen der Abfallsatzung zu einem Fehler gekommen ist.
In der Verwaltungsvorlage ist zu § 15 aufgeführt, dass nach dem neuen
Müllabfuhrvertrag die Touren bereits ab
Um eine einheitliche Regelung für alle Haushalte zu treffen,
ist in der Satzung die Bereitstellungszeit der Gefäße auf
Leider ist im vorgelegten Satzungstext in § 15 (2) eine alte Formulierung übernommen worden, während in der Synopse der richtige Satzungstext dargestellt ist.