Frau Böse berichtet, dass aufgrund des Ratsbeschlusses vom 10.12.2009 die Verwaltung zur Vorbereitung des Klimaschutzkonzeptes für die Gemeinde Havixbeck einen entsprechenden Förderantrag beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gestellt hat. Dabei wird aufgrund Erfahrungen mit der Finanzierung anderer Klimaschutzkonzepte für eine Gemeinde in der Größenordnung von Havixbeck von Gesamtkosten in Höhe von 50.000 € ausgegangen. Dem gegenüber ist mit einer 80 %-igen Zuwendung in Höhe von 40.000 € zu rechnen. Der Ihnen in den nächsten Tagen zuzuleitende Haushaltsplanentwurf enthält diese Ansätze. Förderfähig sind die Sach- und Personalkosten externer Dienstleister. D.h. die Gemeinde Havixbeck wird sich fachkundiger Beratung bei der Entwicklung des gemeindlichen Klimaschutzkonzeptes bedienen.

 

Die Ziele zur Energieeffizienzsteigerung und zum Einsatz regenerativer Energien können nur im Zusammenspiel der relevanten Akteure in Havixbeck erreicht werden. Insofern ist die Entwicklung des Klimaschutzkonzeptes direkt mit der Einbindung dieser Personen bzw. Personengruppen verbunden (beispielhaft können genannt werden:

 

Politik und Bürger

Verwaltung

Schulen

Energieversorger

Wirtschaftsförderung

örtl. Gewerbe- und Handwerksbetriebe

örtl. Architekten und Planer

Landwirtschaft

Vereine ….

 

Die Erarbeitung des Konzeptes soll in folgenden Teilschritten erfolgen:

 

Ø      Projektinstitutionalisierung durch eine Auftaktveranstaltung

Ø      Erstellung von fortschreibbaren Energie- und CO2- Bilanzen

Ø      Schwachstellenanalyse und Potentialbetrachtung zur Ermittlung mittelfristiger Klimaschutzziele. Dabei sollen die relevanten Bereiche wie Gebäude der Gemeinde, private Haushalte, Gewerbe und Verkehr betrachtet werden

Ø      Erstellung eines zielgruppenspezifischen Maßnahmenkataloges mit Handlungsbeschreibungen und Informationen und Berechnung der erwarteten Investitionskosten

Ø      Darstellung der Soll-Situation mit aktuellen Energieverbräuchen und- kosten und den prognostizierten Energieverbräuchen und –kosten bei Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes

Ø      überschlägige Berechnung zur regionalen Wertschöpfung durch die vorgeschlagenen Maßnahmen

Ø      Erstellung eines Konzeptes für ein Controlling-Instrument

Ø      Erstellung eines Konzeptes für die Öffentlichkeitsarbeit/Ergebnisverwertung

 

Dies nur als grober Überblick über die möglichen Schritte zur Entwicklung eines Klimaschutzkonzeptes für die Gemeinde Havixbeck. Sobald mir der Bewilligungsbescheid vorliegt, erfolgt die Auswahl und Beauftragung des externen Beraters und wird in enger Abstimmung mit der Politik der 1. Schritt, die Auftaktveranstaltung, vorbereitet.