Sitzung: 07.10.2010 Gemeinderat
Zu Bericht des
Bürgermeisters BA vom 23.09.2010 TOP 3
BM berichtet, dass der
Konzessionsvertrag mit RWE zur Straßenbeleuchtung am 31. 12. 2020 endet.
Es ist beabsichtigt mit 4
Gemeinden die Stromlieferung der Str. Beleuchtung zum 1.1.2011 auszuschreiben,
bei evtl. EU Ausschreibung kann der Rat wegen der Fristenwahrung bei der
Vergabe nur bedingt beteiligt werden.
Zu diesem Themenkomplex ergeben
sich für uns noch folgende Fragen.
1. Warum
werden nur 4 Gemeinden an der Ausschreibung beteiligt wenn doch 8 bei
der Infrast. Gesellschaft mitmachen? Gehen die anderen 4 Gemeinden andere Wege?
2. Seit
20 Jahren ist bekannt dass der Bel. Vertrag am 1.01.2010
ausläuft, warum wurde der Fachausschuss, Umwelt und BA nicht beteiligt?
Zukünftige Energielieferung für Gemeinden sollte pol. entschieden werden! 2
Monate vor Liefervertragsauflösung muss ein neuer Liefervertrag geschlossen
werden. Warum wurden wir von unseren Fachbüros nicht rechtzeitig darauf
hingewiesen?
3. Wie
soll der Neubau der Straßenbeleuchtung ab 2011 geregelt werden? (keine
Aussage im Bericht des BM)
4. Wie
soll die Wartung ab 2011 geregelt werden? Warum wurde der Rat nicht nach
dem Leistungsumfang gefragt, Vorsorge Turnus, Beleuchtungs-Funktionskontrolle
durch Bürger oder Fachfirma? Usw. (keine Aussage im Bericht des BM)
Bürgermeister Gromöller berichtet, dass die Konzessionsverträge in 4 Gemeinden gleichzeitig auslaufen. Deshalb schreiben diese 4 Gemeinden zusammen aus.
Von den anderen 4 Gemeinden hat die Gemeinde Rosendahl die Straßenbeleuchtung auf die eigene Unterhaltung umgestellt, 2 Gemeinden haben den Vertrag mit der RWE verlängert.
Weiter berichtet der Bürgermeister, dass jede Gemeinde andere Verhältnisse zugrunde zu legen hat. Ebenso unterscheiden sich die Vertragslaufzeiten.
Es findet keine EU-Ausschreibung statt. Die Leistungsverzeichnisse sind speziell auf jede Gemeinde einzeln zugeschnitten, jedoch gleichzeitig ausgeschrieben. Die Gemeinden sind nicht an den selben Bieter gebunden, können also an verschiedene Bieter vergeben. Es geht hier um die Unterhaltung nicht um die Stromlieferung.