Zu Bericht des Bürgermeisters BA vom 23.09.2010 TOP 3

BM berichtet, dass der Konzessionsvertrag mit RWE zur Straßenbeleuchtung am 31. 12. 2020 endet.

Es ist beabsichtigt mit 4 Gemeinden die Stromlieferung der Str. Beleuchtung zum 1.1.2011 auszuschreiben, bei evtl. EU Ausschreibung kann der Rat wegen der Fristenwahrung bei der Vergabe nur bedingt beteiligt werden.

Zu diesem Themenkomplex ergeben sich für uns noch folgende Fragen.

1.      Warum werden nur 4 Gemeinden an der Ausschreibung beteiligt wenn doch 8 bei der Infrast. Gesellschaft mitmachen? Gehen die anderen 4 Gemeinden andere Wege?

2.      Seit 20 Jahren ist bekannt dass der Bel. Vertrag am 1.01.2010 ausläuft, warum wurde der Fachausschuss, Umwelt und BA nicht beteiligt? Zukünftige Energielieferung für Gemeinden sollte pol. entschieden werden! 2 Monate vor Liefervertragsauflösung muss ein neuer Liefervertrag geschlossen werden. Warum wurden wir von unseren Fachbüros nicht rechtzeitig darauf hingewiesen?

3.      Wie soll der Neubau der Straßenbeleuchtung ab 2011 geregelt werden? (keine Aussage im Bericht des BM)

4.      Wie soll die Wartung ab 2011 geregelt werden? Warum wurde der Rat nicht nach dem Leistungsumfang gefragt, Vorsorge Turnus, Beleuchtungs-Funktionskontrolle durch Bürger oder Fachfirma? Usw. (keine Aussage im Bericht des BM)

Bürgermeister Gromöller berichtet, dass die Konzessionsverträge in 4 Gemeinden gleichzeitig auslaufen. Deshalb schreiben diese 4 Gemeinden zusammen aus.

Von den anderen 4 Gemeinden hat die Gemeinde Rosendahl die Straßenbeleuchtung auf die eigene Unterhaltung umgestellt, 2 Gemeinden haben den Vertrag mit der RWE verlängert.

 

Weiter berichtet der Bürgermeister, dass jede Gemeinde andere Verhältnisse zugrunde zu legen hat. Ebenso unterscheiden sich die Vertragslaufzeiten.

Es findet keine EU-Ausschreibung statt. Die Leistungsverzeichnisse sind speziell auf jede Gemeinde einzeln zugeschnitten, jedoch gleichzeitig ausgeschrieben. Die Gemeinden sind nicht an den selben Bieter gebunden, können also an verschiedene Bieter vergeben. Es geht hier um die Unterhaltung nicht um die Stromlieferung.