Seitens der Ratsmitglieder werden folgende Anfragen gestellt:

 

7.1: Herr Wardenga – HSK-Pflicht:

Warum wurden die Informationen unter TOP 36.2 der Ratssitzung vom 18.06.2015 nicht im öffentlichen Teil gegeben?

 

Antwort der Verwaltung:

Die Informationen wurden im nicht-öffentlichen Teil gegeben, um zunächst „intern“ eine Strategie zum weiteren Vorgehen, auch im Verhältnis zur Finanzaufsicht des Kreises Coesfeld - festzulegen. Natürlich wird die inhaltliche Erörterung des HSK wie alle Haushaltsthemen auch in öffentlicher Sitzung erfolgen.

 

 

7.2: Frau Schäpers – Flüchtlingssituation:

Gibt es aktuelle Informationen zur Flüchtlingssituation?

 

Antwort der Verwaltung:

In der vergangenen Woche sind zwei Einzelpersonen nach Havixbeck. Morgen ist der Zuzug einer weiteren fünfköpfigen Familie vorgesehen.

 

Die erforderlichen baulichen Maßnahmen in der erworbenen Immobilie „Opitz“ sind bereits angelaufen.

Eine angemietete Wohnung ist bereits bezogen worden, um die enge und angespannte Wohnraumsituation im Objekt „Altenberger Straße 40“ schnellstmöglich zu entzerren. Ggf. soll noch eine zusätzliche Wohnung vorübergehend angemietet werden.

 

 

7.3: Herr von Schönfels – Flüchtlingssituation:

Kann die Verwaltung in Absprache mit dem Bauordnungsamt des Kreises prüfen, ob für die Anmietung der von der evangelischen Kirchengemeinde angebotenen Räumlichkeiten ggf. ein Dispens von der üblicherweise für Wohnräume erforderlichen Deckenhöhe erteilt werden kann?

 

Antwort der Verwaltung:

Die Angelegenheit wird geprüft.

 

 

7.4 Frau Dr. Schirmacher – Flüchtlingssituation:

Wird der Ausbau des Erdgeschosses in der ehemaligen Schule Hohenholte zeitnah vorangetrieben?

 

Antwort der Verwaltung:

Ja, möglichst zeitnah nach Auszug der kleinen Steppkes und Aufgabe des Raumes durch die KJG Hohenholte werden die erforderlichen Umbaumaßnahmen durchgeführt.

 

 

7.5 Herr Rosenbaum – Ehemalige Schule Hohenholte:

Ist der Verwaltung bekannt, dass der Sportverein GS Hohenholte durch das Freimachen des bislang von den kleinen Steppkes genutzten Raumes gegen die eigene Rechtsauffassung handelt?

 

Antwort der Verwaltung:

Ja, dieser Umstand ist der Verwaltung bekannt.