Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Sachstandsbericht
der Verwaltung zum Stand des Genehmigungsverfahrens für den Haushalt 2015 wird
zur Kenntnis genommen und die unter Punkt 6 der Verwaltungsvorlage 079/2015
vorgeschlagene terminliche Verfahrensweise wird mitgetragen.
Die
Verwaltungsvorlage 079/2015 liegt vor.
Herr
Gromöller führt zunächst in das Thema ein. Zum besseren Verständnis für die
zahlreich erschienenen Zuhörer im Publikum gibt er den Inhalt der
Verwaltungsvorlage 079/2015 in groben Zügen wieder.
Dabei geht
er zunächst auf den zeitlichen Ablauf von der Einbringung des Haushaltsentwurfs
2015 in der Ratssitzung am 18.12.2014 über das Haushaltsberatungsverfahren in
den politischen Gremien bis zur im Genehmigungsverfahren von der Finanzaufsicht
des Kreises Coesfeld erfolgten Feststellung der Pflicht zur Aufstellung eines
Haushaltssicherungskonzepts (HSK) lt. dortiger Verfügung vom 11.06.2015 ein.
Er
erläutert anschließend, dass nach intensiven Gesprächen mit dem Kreis Coesfeld,
mit der Bezirksregierung Münster sowie mit der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
festzuhalten bleibe, dass die HSK-Pflicht daraus resultiere, dass die
Fehlbeträge der Jahre 2012 und 2013 jeweils mit 5,12 % bzw. 5,07 % größer als 5
% des verbleibenden Eigenkapitals (Allgemeine Rücklage) seien.
Das
Jahresergebnis übersteige diesen Wert nicht aus dem operativen Geschäft heraus.
Vielmehr resultiere der Fehlbetrag in einer Größenordnung von 370.000 € aus
einer für die für 2008 und Folgejahre zu bildenden Steuerrückstellung für in
der Projektentwicklungsgesellschaft Wohnpark Habichtsbach mbH & Co.KG
erzielte Gewinne aus Grundstücksvermarktung. Die mit der Prüfung der NKF-Eröffnungsbilanz
zum 01.01.2009 sowie der vier Jahresabschlüsse 2009 bis 2012 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft habe seinerzeit keine Notwendigkeit zur Bildung
einer entsprechenden Rückstellung festgestellt.
Der
Gemeinderat habe für die Jahre 2013 bis 2015 – was durchaus üblich sei und auch
bei Prüfungen für andere Gesellschaften praktiziert werde – eine neue
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung beauftragt. Diese wiederum habe
im Zuge der Prüfungstätigkeit die Bildung dieser Rückstellung unter
Berücksichtigung neuerer Rechtsprechung für zwingend erforderlich gehalten.
Eine Zuordnung der aufwandswirksamen Rückstellungsbildung auf frühere
Jahresabschlüsse war rechtlich nicht möglich. Daher musste der von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ermittelte Rückstellungsbetrag in voller Höhe
dem Jahr 2013 zugerechnet werden.
Erst
dadurch sei im Jahresabschluss 2013 ein Fehlbetrag jenseits der 5%-Größe
entstanden, weshalb der Kreis Coesfeld die HSK-Pflicht für die Gemeinde
Havixbeck festgestellt habe. Die Haushaltssatzung 2015 werde vom Kreis Coesfeld
nur genehmigt werden, wenn diesem ein vom Gemeinderat beschlossenes HSK
vorgelegt werden.
In einem
interfraktionellen Gespräch am 29.06.2015 haben Verwaltungs- und Ratsmitglieder
zum Ausdruck gebracht, dass die Genehmigung des Haushalts 2015 möglichst
zeitnah erreicht werden soll. Es sei angedacht, die Vorberatung des
verwaltungsseitig zu erstellenden HSK in einer Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 12.08.2015 durchzuführen und das HSK in einer für den
19.08.2015 terminierten Ratssitzung zu beschließen.
Das HSK
soll den Ratsmitgliedern möglichst gleichzeitig mit dem Protokoll der heutigen
Ratssitzung sowie mit den Einladungen für die für den 12.08. und 19.08.2015
terminierte HFA- und Ratssitzung zur Verfügung zu stellen.
Hiernach
liest Herr Hense eine von allen vier Fraktionsvorsitzenden unterzeichnete
Protokollerklärung vor, die dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist.
Herr
Gromöller nimmt anschließend zu den nachfolgend aufgeführten Punkten aus der
Protokollerklärung wie folgt Stellung:
Dem
Vorwurf, die jetzt festgestellte HSK-Pflicht wirke sich zu Lasten der Bürger
aus, entgegnet er, dass mit der Verpflichtung, zu einem strukturell
ausgeglichenen Haushalt kommen zu müssen, bewirkt werde, dass nicht zu Lasten
zukünftiger Generationen gewirtschaftet werde. Er verweist ergänzend darauf,
dass die finanzielle Situation der Gemeinde Havixbeck nicht neu sei. Vielmehr
habe er bereits bei der Vorlage des ersten Haushalts 2010 nach seiner Wahl zum
Bürgermeister die Auffassung der Finanzaufsicht des Kreises vernommen und
selbst erkennen müssen, dass Havixbeck bereits seit Jahren nur knapp an der
Haushaltssicherung „vorbeischramme“.
Die
HSK-Pflicht sei aus seiner Sicht nicht vermeidbar gewesen. Während die Phase
der Haushaltsplanung Gestaltungsspielraum biete, sei dies bei der
Rechnungslegung anders. Die Berechnung der Höhe der Rückstellung durch die für
2013 erstmalig beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft habe keinen
Spielraum geboten. Vielmehr sei die Rückstellung auch in der gebildeten Höhe
notwendig gewesen. Dies zeichne sich erst recht ab aufgrund von ihm persönlich
erst heute bekannt gewordenen Steuerbescheiden des Finanzamtes Coesfeld für das
Jahr 2007, die eine Verrechnung der erzielten Gewinne mit Verlusten aus anderen
Betrieben gewerblicher Art ausschließen.
Verwaltungsseitig
seien sämtliche Vorgaben der Gemeindeordnung NRW und der
Gemeindehaushaltsverordnung NRW eingehalten worden. Dies belegen nicht zuletzt
die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften für die bislang vorgelegten Jahresabschlüsse
2009 bis 2013.
Zum
Vorwurf, die HSK-Pflicht erst sehr spät erkannt zu haben, teilt Herr Gromöller
noch mit, dass die Thematik sich in der Praxis nicht so einfach darstelle. Dies
belegen nicht zuletzt die Zeitpunkte der Stellungnahmen der beteiligten
Behörden. So habe die Bezirksregierung Münster erst am Nachmittag des
18.06.2015, also eine Woche nach dem Datum der Verfügung des Kreises,
abschließend Stellung bezogen.
Die
5%-Überschreitung in ihrer Konsequenz sei von der Verwaltung im Sinne einer
nachträglichen Bilanzkorrektur interpretiert worden, die nicht automatisch in
der HSK-Pflicht führe. Diese Begründung werde vom Kreis Coesfeld nicht
mitgetragen. Einige übrige Beteiligte wie Finanzzentrum Baumberge, die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, auch die Mitglieder des
Rechnungsprüfungsausschusses und des Gemeinderates hätten sich im Zuge der
Beratung ebenfalls nicht zur HSK-Pflicht geäußert.
Nach der
ausführlichen Stellungnahme von Herrn Gromöller kritisieren mehrere
Ratsmitglieder in Wortbeiträgen, dass
- die
Möglichkeit, zusammen mit dem Haushalt 2016 ein freiwilliges HSK zu
verabschieden, nicht mehr gegeben ist,
- Vorwürfe
an die ehrenamtlich tätigen Ratsmitglieder als nicht sachgerecht empfunden
werden,
- die
Ratsmitglieder durch konstruktive Vorschläge beispielsweise beim
Themenkomplex „Graben A“ durch Engagement eine günstigere als die von der
Verwaltung vorgeschlagene Lösung erarbeitet und auch bereits durch die
Streichung des Regionale-Projekts Sandsteinmuseum Sparwillen bewiesen
hätten,
- eine
frühere Information nach ersten Hinweisen aus dem Kreishaus auf eine
HSK-Pflicht hätte erfolgen müssen (diese wurden jedoch entgegen der
Auffassung der Ratsmitglieder keinesfalls am 12.05.2015 erteilt, weil bei
der Übergabe des Haushalts 2015 im Kreishaus durch Herrn Gottheil keine
konkreten Zahlen diskutiert wurden).
Nachdem
Bürgermeister und Ratsmitglieder ihre Einschätzung über die bisherige Entwicklung
ausgetauscht haben, richten die Anwesenden den Blick in die Zukunft.
Herr
Gromöller und Herr Gottheil sagen eine rechtzeitige Vorlage des HSK für die
Beratung im HFA am 12.08.2015 sowie im Gemeinderat am 19.08.2015 bis spätestens
Ende Juli 2015 zu.
Auf
Vorschlag von Herrn Gromöller stimmen die Anwesenden sodann über den
nachfolgenden Beschlussvorschlag ab: