Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Sachstandsbericht der Verwaltung zum Stand des Genehmigungsverfahrens für den Haushalt 2015 wird zur Kenntnis genommen und die unter Punkt 6 der Verwaltungsvorlage 079/2015 vorgeschlagene terminliche Verfahrensweise wird mitgetragen.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 079/2015 liegt vor.

 

Herr Gromöller führt zunächst in das Thema ein. Zum besseren Verständnis für die zahlreich erschienenen Zuhörer im Publikum gibt er den Inhalt der Verwaltungsvorlage 079/2015 in groben Zügen wieder.

 

Dabei geht er zunächst auf den zeitlichen Ablauf von der Einbringung des Haushaltsentwurfs 2015 in der Ratssitzung am 18.12.2014 über das Haushaltsberatungsverfahren in den politischen Gremien bis zur im Genehmigungsverfahren von der Finanzaufsicht des Kreises Coesfeld erfolgten Feststellung der Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts (HSK) lt. dortiger Verfügung vom 11.06.2015 ein.

 

Er erläutert anschließend, dass nach intensiven Gesprächen mit dem Kreis Coesfeld, mit der Bezirksregierung Münster sowie mit der Gemeindeprüfungsanstalt NRW festzuhalten bleibe, dass die HSK-Pflicht daraus resultiere, dass die Fehlbeträge der Jahre 2012 und 2013 jeweils mit 5,12 % bzw. 5,07 % größer als 5 % des verbleibenden Eigenkapitals (Allgemeine Rücklage) seien.

 

Das Jahresergebnis übersteige diesen Wert nicht aus dem operativen Geschäft heraus. Vielmehr resultiere der Fehlbetrag in einer Größenordnung von 370.000 € aus einer für die für 2008 und Folgejahre zu bildenden Steuerrückstellung für in der Projektentwicklungsgesellschaft Wohnpark Habichtsbach mbH & Co.KG erzielte Gewinne aus Grundstücksvermarktung. Die mit der Prüfung der NKF-Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 sowie der vier Jahresabschlüsse 2009 bis 2012 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft habe seinerzeit keine Notwendigkeit zur Bildung einer entsprechenden Rückstellung festgestellt.

Der Gemeinderat habe für die Jahre 2013 bis 2015 – was durchaus üblich sei und auch bei Prüfungen für andere Gesellschaften praktiziert werde – eine neue Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung beauftragt. Diese wiederum habe im Zuge der Prüfungstätigkeit die Bildung dieser Rückstellung unter Berücksichtigung neuerer Rechtsprechung für zwingend erforderlich gehalten. Eine Zuordnung der aufwandswirksamen Rückstellungsbildung auf frühere Jahresabschlüsse war rechtlich nicht möglich. Daher musste der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ermittelte Rückstellungsbetrag in voller Höhe dem Jahr 2013 zugerechnet werden.

 

Erst dadurch sei im Jahresabschluss 2013 ein Fehlbetrag jenseits der 5%-Größe entstanden, weshalb der Kreis Coesfeld die HSK-Pflicht für die Gemeinde Havixbeck festgestellt habe. Die Haushaltssatzung 2015 werde vom Kreis Coesfeld nur genehmigt werden, wenn diesem ein vom Gemeinderat beschlossenes HSK vorgelegt werden.

In einem interfraktionellen Gespräch am 29.06.2015 haben Verwaltungs- und Ratsmitglieder zum Ausdruck gebracht, dass die Genehmigung des Haushalts 2015 möglichst zeitnah erreicht werden soll. Es sei angedacht, die Vorberatung des verwaltungsseitig zu erstellenden HSK in einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.08.2015 durchzuführen und das HSK in einer für den 19.08.2015 terminierten Ratssitzung zu beschließen.

 

Das HSK soll den Ratsmitgliedern möglichst gleichzeitig mit dem Protokoll der heutigen Ratssitzung sowie mit den Einladungen für die für den 12.08. und 19.08.2015 terminierte HFA- und Ratssitzung zur Verfügung zu stellen.

 

Hiernach liest Herr Hense eine von allen vier Fraktionsvorsitzenden unterzeichnete Protokollerklärung vor, die dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist.

 

Herr Gromöller nimmt anschließend zu den nachfolgend aufgeführten Punkten aus der Protokollerklärung wie folgt Stellung:

 

Dem Vorwurf, die jetzt festgestellte HSK-Pflicht wirke sich zu Lasten der Bürger aus, entgegnet er, dass mit der Verpflichtung, zu einem strukturell ausgeglichenen Haushalt kommen zu müssen, bewirkt werde, dass nicht zu Lasten zukünftiger Generationen gewirtschaftet werde. Er verweist ergänzend darauf, dass die finanzielle Situation der Gemeinde Havixbeck nicht neu sei. Vielmehr habe er bereits bei der Vorlage des ersten Haushalts 2010 nach seiner Wahl zum Bürgermeister die Auffassung der Finanzaufsicht des Kreises vernommen und selbst erkennen müssen, dass Havixbeck bereits seit Jahren nur knapp an der Haushaltssicherung „vorbeischramme“.

Die HSK-Pflicht sei aus seiner Sicht nicht vermeidbar gewesen. Während die Phase der Haushaltsplanung Gestaltungsspielraum biete, sei dies bei der Rechnungslegung anders. Die Berechnung der Höhe der Rückstellung durch die für 2013 erstmalig beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft habe keinen Spielraum geboten. Vielmehr sei die Rückstellung auch in der gebildeten Höhe notwendig gewesen. Dies zeichne sich erst recht ab aufgrund von ihm persönlich erst heute bekannt gewordenen Steuerbescheiden des Finanzamtes Coesfeld für das Jahr 2007, die eine Verrechnung der erzielten Gewinne mit Verlusten aus anderen Betrieben gewerblicher Art ausschließen.

Verwaltungsseitig seien sämtliche Vorgaben der Gemeindeordnung NRW und der Gemeindehaushaltsverordnung NRW eingehalten worden. Dies belegen nicht zuletzt die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften für die bislang vorgelegten Jahresabschlüsse 2009 bis 2013.

Zum Vorwurf, die HSK-Pflicht erst sehr spät erkannt zu haben, teilt Herr Gromöller noch mit, dass die Thematik sich in der Praxis nicht so einfach darstelle. Dies belegen nicht zuletzt die Zeitpunkte der Stellungnahmen der beteiligten Behörden. So habe die Bezirksregierung Münster erst am Nachmittag des 18.06.2015, also eine Woche nach dem Datum der Verfügung des Kreises, abschließend Stellung bezogen.

Die 5%-Überschreitung in ihrer Konsequenz sei von der Verwaltung im Sinne einer nachträglichen Bilanzkorrektur interpretiert worden, die nicht automatisch in der HSK-Pflicht führe. Diese Begründung werde vom Kreis Coesfeld nicht mitgetragen. Einige übrige Beteiligte wie Finanzzentrum Baumberge, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, auch die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses und des Gemeinderates hätten sich im Zuge der Beratung ebenfalls nicht zur HSK-Pflicht geäußert.

 

Nach der ausführlichen Stellungnahme von Herrn Gromöller kritisieren mehrere Ratsmitglieder in Wortbeiträgen, dass

  • die Möglichkeit, zusammen mit dem Haushalt 2016 ein freiwilliges HSK zu verabschieden, nicht mehr gegeben ist,
  • Vorwürfe an die ehrenamtlich tätigen Ratsmitglieder als nicht sachgerecht empfunden werden,
  • die Ratsmitglieder durch konstruktive Vorschläge beispielsweise beim Themenkomplex „Graben A“ durch Engagement eine günstigere als die von der Verwaltung vorgeschlagene Lösung erarbeitet und auch bereits durch die Streichung des Regionale-Projekts Sandsteinmuseum Sparwillen bewiesen hätten,
  • eine frühere Information nach ersten Hinweisen aus dem Kreishaus auf eine HSK-Pflicht hätte erfolgen müssen (diese wurden jedoch entgegen der Auffassung der Ratsmitglieder keinesfalls am 12.05.2015 erteilt, weil bei der Übergabe des Haushalts 2015 im Kreishaus durch Herrn Gottheil keine konkreten Zahlen diskutiert wurden).

 

Nachdem Bürgermeister und Ratsmitglieder ihre Einschätzung über die bisherige Entwicklung ausgetauscht haben, richten die Anwesenden den Blick in die Zukunft.

 

Herr Gromöller und Herr Gottheil sagen eine rechtzeitige Vorlage des HSK für die Beratung im HFA am 12.08.2015 sowie im Gemeinderat am 19.08.2015 bis spätestens Ende Juli 2015 zu.

 

Auf Vorschlag von Herrn Gromöller stimmen die Anwesenden sodann über den nachfolgenden Beschlussvorschlag ab: