Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur
Neufassung des vom Rat der Gemeinde Havixbeck am 01.06.2006 beschlossenen
Planes zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Stapeler/Altenberger
Straße. Die Umgrenzung des Plangebietes ist dem als Anlage 11 dem Protokoll der
Ratssitzung vom 18.06.2015 beigefügten Plan zu entnehmen. Ziel der Planung soll
vorrangig die Festsetzung einer maximal 3-geschossigen Bebauung sowie der
Ausschluss von Stellplätzen im unmittelbaren Einmündungsbereich der Bergstraße/Auf
der Wenge sein. Die Verwaltung wird beauftragt, hinsichtlich des bereits
vorliegenden Bauantrages für den Planbereich eine Zurückstellung gem. § 15
BauGB beim Bauordnungsamt des Kreises Coesfeld zu beantragen, da befürchtet
wird, dass mit Umsetzung des Bauvorhabens die städtebauliche Planung unmöglich
gemacht bzw. zumindest wesentlich erschwert wird.
Ein Ratsmitglied berichtet, dass im Bereich der
Einmündung Bergstraße/Auf der Wenge ein 4-stöckiges Gebäude errichtet werden
solle. Seiner Ansicht nach werde hierdurch die städtebauliche Einheit
gefährdet. Er fragt, welche rechtlichen Möglichkeiten seitens der Verwaltung
gesehen werden, um hier seitens der Gemeinde einzuwirken.
Frau Böse berichtet, dass für das Bauvorhaben ein
Bauantrag gestellt worden sei und dass die Mitglieder des Gestaltungsbeirates
schon über die Planabsichten informiert worden seien. Am 30.06. sei ein
Beratungsgespräch der Bauherren und ihres Architekten mit 2 Mitgliedern des
Gestaltungsbeirates und unter Beteiligung der Gemeinde bzgl. der planerischen
Fragen vorgesehen. Da das geplante Bauvorhaben bis auf eine kleine
gestalterische Maßnahme dem geltenden Bebauungsplan entspricht und insofern zu
genehmigen wäre, rät sie dem Rat, einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des
maßgeblichen Bebauungsplanes zu fassen mit dem Ziel, die Geschossigkeit auf
maximal 3 Vollgeschosse zu begrenzen und die Anlage von Stellplätzen im
Einmündungsbereich nicht zuzulassen. Zur Sicherstellung dieser Planungsabsicht
könne dann seitens der Gemeinde Havixbeck beim Bauordnungsamt des Kreises
Coesfeld die Zurückstellung des Baugesuches für die Dauer von max. 12 Monaten
beantragt werden. Innerhalb dieser Frist sei unter Beteiligung des
Gestaltungsbeirates eine städtebaulich vertretbare und der Örtlichkeit
angemessene Planung zu entwickeln.
Hierauf lässt Herr Gromöller über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:
Abstimmungsergebnis: