Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur Neufassung des vom Rat der Gemeinde Havixbeck am 01.06.2006 beschlossenen Planes zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Stapeler/Altenberger Straße. Die Umgrenzung des Plangebietes ist dem als Anlage 11 dem Protokoll der Ratssitzung vom 18.06.2015 beigefügten Plan zu entnehmen. Ziel der Planung soll vorrangig die Festsetzung einer maximal 3-geschossigen Bebauung sowie der Ausschluss von Stellplätzen im unmittelbaren Einmündungsbereich der Bergstraße/Auf der Wenge sein. Die Verwaltung wird beauftragt, hinsichtlich des bereits vorliegenden Bauantrages für den Planbereich eine Zurückstellung gem. § 15 BauGB beim Bauordnungsamt des Kreises Coesfeld zu beantragen, da befürchtet wird, dass mit Umsetzung des Bauvorhabens die städtebauliche Planung unmöglich gemacht bzw. zumindest wesentlich erschwert wird.

 

 


Ein Ratsmitglied berichtet, dass im Bereich der Einmündung Bergstraße/Auf der Wenge ein 4-stöckiges Gebäude errichtet werden solle. Seiner Ansicht nach werde hierdurch die städtebauliche Einheit gefährdet. Er fragt, welche rechtlichen Möglichkeiten seitens der Verwaltung gesehen werden, um hier seitens der Gemeinde einzuwirken.

 

Frau Böse berichtet, dass für das Bauvorhaben ein Bauantrag gestellt worden sei und dass die Mitglieder des Gestaltungsbeirates schon über die Planabsichten informiert worden seien. Am 30.06. sei ein Beratungsgespräch der Bauherren und ihres Architekten mit 2 Mitgliedern des Gestaltungsbeirates und unter Beteiligung der Gemeinde bzgl. der planerischen Fragen vorgesehen. Da das geplante Bauvorhaben bis auf eine kleine gestalterische Maßnahme dem geltenden Bebauungsplan entspricht und insofern zu genehmigen wäre, rät sie dem Rat, einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des maßgeblichen Bebauungsplanes zu fassen mit dem Ziel, die Geschossigkeit auf maximal 3 Vollgeschosse zu begrenzen und die Anlage von Stellplätzen im Einmündungsbereich nicht zuzulassen. Zur Sicherstellung dieser Planungsabsicht könne dann seitens der Gemeinde Havixbeck beim Bauordnungsamt des Kreises Coesfeld die Zurückstellung des Baugesuches für die Dauer von max. 12 Monaten beantragt werden. Innerhalb dieser Frist sei unter Beteiligung des Gestaltungsbeirates eine städtebaulich vertretbare und der Örtlichkeit angemessene Planung zu entwickeln.

 

Hierauf lässt Herr Gromöller über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:


Abstimmungsergebnis: