Der Gemeinderat hat am 23.04.2015 die Haushaltssatzung 2015 sowie den Stellenplan 2015 beschlossen. Parallel hierzu hat der Gemeinderat einen einstimmigen Beschluss gefasst, nach dem die Verwaltung beauftragt wird, spätestens bis zum Haushaltsplanentwurf 2016 ein Haushaltssicherungskonzept zu erarbeiten und dem Rat zur Beratung vorzulegen.

Verwaltungsseitig ist Anfang Mai 2015 bei der Finanzaufsicht des Kreises Coesfeld das Genehmigungsverfahren für den Haushalt 2015 mit dem im Vergleich zum Haushaltsentwurf geänderten Zahlenwerk eingeleitet worden.

Mit Schreiben vom 11.06.2015 erhebt der Kreis Coesfeld nunmehr rechtliche Bedenken gegen die Haushaltssatzung 2015. Eine Ausfertigung des Schreibens wird dem Ratsprotokoll als Anlage 7 beigefügt.

Die Bedenken werden damit begründet, dass die Jahresabschlüsse 2012 und 2013 in zwei aufeinander folgenden Jahren Entnahmen aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 5,12 % (2012) und 5,07 % (2013) und damit jeweils oberhalb des 5 %-Wertes belegen. Nach Auffassung des Kreises muss die Gemeinde Havixbeck pflichtig ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen. Die Gemeinde wird daher aufgefordert, kurzfristig ein Haushaltssicherungskonzept als Anlage zum Haushalt 2015 zur Genehmigung vorzulegen und eine entsprechend geänderte Haushaltssatzung anzuzeigen.

Der Haushalt 2015 ist also aktuell noch nicht genehmigt.

Vielmehr ist die Frist für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens (Vorlage eines Haushaltssicherungskonzeptes) bis zum 31.07.2015 verlängert worden.