Sitzung: 18.06.2015 Gemeinderat
Der
Gemeinderat hat am 23.04.2015 die Haushaltssatzung 2015 sowie den Stellenplan
2015 beschlossen. Parallel hierzu hat der Gemeinderat einen einstimmigen
Beschluss gefasst, nach dem die Verwaltung beauftragt wird, spätestens bis zum
Haushaltsplanentwurf 2016 ein Haushaltssicherungskonzept zu erarbeiten und dem
Rat zur Beratung vorzulegen.
Verwaltungsseitig
ist Anfang Mai 2015 bei der Finanzaufsicht des Kreises Coesfeld das
Genehmigungsverfahren für den Haushalt 2015 mit dem im Vergleich zum
Haushaltsentwurf geänderten Zahlenwerk eingeleitet worden.
Mit
Schreiben vom 11.06.2015 erhebt der Kreis Coesfeld nunmehr rechtliche Bedenken
gegen die Haushaltssatzung 2015. Eine Ausfertigung des Schreibens wird dem
Ratsprotokoll als Anlage 7
beigefügt.
Die
Bedenken werden damit begründet, dass die Jahresabschlüsse 2012 und 2013 in
zwei aufeinander folgenden Jahren Entnahmen aus der Allgemeinen Rücklage in
Höhe von 5,12 % (2012) und 5,07 % (2013) und damit jeweils oberhalb des 5
%-Wertes belegen. Nach Auffassung des Kreises muss die Gemeinde Havixbeck
pflichtig ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen. Die Gemeinde wird daher
aufgefordert, kurzfristig ein Haushaltssicherungskonzept als Anlage zum
Haushalt 2015 zur Genehmigung vorzulegen und eine entsprechend geänderte Haushaltssatzung
anzuzeigen.
Der
Haushalt 2015 ist also aktuell noch nicht genehmigt.
Vielmehr
ist die Frist für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens (Vorlage eines
Haushaltssicherungskonzeptes) bis zum 31.07.2015 verlängert worden.