Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die Anlage I (Kostentarif) zur
Satzung über Kostenersatz für Einsätze und Entgelte für Leistungen der
Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Havixbeck vom 31.03.1999 in Form der 1.
Änderungssatzung vom 07.05.2008 entsprechend des der Vorlage 063/2015 als
Anlage 1 beigefügten Entwurfes, wobei unter Ziff I.1 richtig heißen muss:
„Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr“. Ferner ist als Zeitpunkt des
Inkrafttretens der 1.07.2015 zu ergänzen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, in der Bürgermeisterrunde über das Thema
„Kreisweite Regelung zur Kalkulation von Feuerwehreinsätzen“ zu reden.
Die
Verwaltungsvorlage 063/2015 liegt vor.
Ausschuss
für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 03.06.2015 TOP 8
Haupt- und
Finanzausschuss vom 10.06.2015 TOP 12
Herr Overs
befindet sich nicht im Sitzungssaal.
Frau Böse
weist daraufhin, dass es in der Anlage I zur Verwaltungsvorlage 063/2015 unter
dem Kostentarif zu I.1 lauten müsse „Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr“
und nicht „Angehörige der Freiwilligen wehr“.
Außerdem
macht sie darauf aufmerksam, dass noch keine Regelung zum genauen Inkrafttreten
des Kostentarifes erfolgt sei. Hierzu schlägt sie den 01.07.2015 vor.
Herr
Gromöller lässt über den Beschlussvorschlag laut Ausschuss für Umwelt, Denkmal,
Feuerwehr und Friedhof vom 03.06.2015 mit den Ergänzungen, die von Frau Böse
vorgetragen worden sind, abstimmen
Abstimmungsergebnis:
(Herr Overs hat an der Abstimmung nicht teilgenommen).