Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die Anlage I (Kostentarif) zur Satzung über Kostenersatz für Einsätze und Entgelte für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Havixbeck vom 31.03.1999 in Form der 1. Änderungssatzung vom 07.05.2008 entsprechend des der Vorlage 063/2015 als Anlage 1 beigefügten Entwurfes, wobei unter Ziff I.1 richtig heißen muss: „Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr“. Ferner ist als Zeitpunkt des Inkrafttretens der 1.07.2015 zu ergänzen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, in der Bürgermeisterrunde über das Thema „Kreisweite Regelung zur Kalkulation von Feuerwehreinsätzen“ zu reden.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 063/2015 liegt vor.

Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 03.06.2015 TOP 8

Haupt- und Finanzausschuss vom 10.06.2015 TOP 12

 

Herr Overs befindet sich nicht im Sitzungssaal.

 

Frau Böse weist daraufhin, dass es in der Anlage I zur Verwaltungsvorlage 063/2015 unter dem Kostentarif zu I.1 lauten müsse „Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr“ und nicht „Angehörige der Freiwilligen wehr“.

Außerdem macht sie darauf aufmerksam, dass noch keine Regelung zum genauen Inkrafttreten des Kostentarifes erfolgt sei. Hierzu schlägt sie den 01.07.2015 vor.

 

Herr Gromöller lässt über den Beschlussvorschlag laut Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 03.06.2015 mit den Ergänzungen, die von Frau Böse vorgetragen worden sind, abstimmen

 

 


Abstimmungsergebnis:

(Herr Overs hat an der Abstimmung nicht teilgenommen).