Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck, und zwar als sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ gem. § 5 Abs. 2 b BauGB. Auf der Grundlage der der Vorlage 057/2015 beigefügten Unterlagen (Planentwurf, Entwurf der Begründung mit Umweltbericht) ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden durchzuführen.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 057/2015 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 28.05.2015 TOP 7

 

Auf Nachfrage der Ratsmitglieder, ob zu diesem Tagesordnungspunkt eine Befangenheitsregelung greife, wird seitens der Verwaltung erklärt, dass hierzu noch wenig Rechtsprechung vorliege. Da der Flächennutzungsplan im vorliegenden Fall die Wirkungen wie ein Bebauungsplan entfalte, sei der Befangenheitsbegriff weit auszulegen. Jeder, der ein Grundstück in Bereichen habe, die mittels weicher Tabukriterien zur Zeit von der Windenergienutzung ausgenommen würden, gelte grundsätzlich als befangen. Dies gelte auch für Angehörige von Ratsmitgliedern. Jedes Ratsmitglied müsse die Befangenheitsfrage jedoch für sich selbst entscheiden. Im Zweifel und aus Gründen der Rechtssicherheit solle man sich für befangen erklären und an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen.

 

Es wird kontrovers darüber diskutiert, ob nun eine Abstimmung über die vorliegende Verwaltungsvorlage 057/2015 erfolgen soll oder nicht. Einige Ratsmitglieder sprechen sich dafür aus, dass die von der enveco im Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof am 03.06.2015 erfolgte Beantwortung einer Anfrage von Ratsmitglied Spüntrup zu den Entscheidungsspielräumen bei der Festsetzung von Abständen vor einer Entscheidung noch in den Fraktionen beraten werden müsse. Es wird auch vorgeschlagen, dass eine Bürgerbeteiligung zur Frage der Windenergienutzung und –steuerung in Havixbeck erfolgen möge, um in der nächsten Sitzungsfolge über die Ergebnisse dieser Beteiligung beraten zu können.

 

Nach erneuter Diskussion über die weitere Vorgehensweise stellt Herr Eilers den Antrag, über den Beschlussvorschlag aus dem Bau- und Verkehrsausschuss vom 28.05.2015 abzustimmen; der Vorschlag der Verwaltungsvorlage 057/2015 war mit 2 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen abgelehnt worden.

 

 


Abstimmungsergebnis: