Sitzung: 18.06.2015 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 12, Enthaltungen: 3
Vorlage: 057/2015
Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Havixbeck, und zwar als sachlicher Teilflächennutzungsplan
„Windenergie“ gem. § 5 Abs. 2 b BauGB. Auf der Grundlage der der Vorlage
057/2015 beigefügten Unterlagen (Planentwurf, Entwurf der Begründung mit
Umweltbericht) ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger
öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden durchzuführen.
Die Verwaltungsvorlage 057/2015 liegt vor.
Bau- und Verkehrsausschuss vom 28.05.2015 TOP 7
Auf Nachfrage der Ratsmitglieder, ob zu diesem
Tagesordnungspunkt eine Befangenheitsregelung greife, wird seitens der
Verwaltung erklärt, dass hierzu noch wenig Rechtsprechung vorliege. Da der
Flächennutzungsplan im vorliegenden Fall die Wirkungen wie ein Bebauungsplan
entfalte, sei der Befangenheitsbegriff weit auszulegen. Jeder, der ein
Grundstück in Bereichen habe, die mittels weicher Tabukriterien zur Zeit von
der Windenergienutzung ausgenommen würden, gelte grundsätzlich als befangen.
Dies gelte auch für Angehörige von Ratsmitgliedern. Jedes Ratsmitglied müsse
die Befangenheitsfrage jedoch für sich selbst entscheiden. Im Zweifel und aus
Gründen der Rechtssicherheit solle man sich für befangen erklären und an der
Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen.
Es wird kontrovers darüber diskutiert, ob nun eine
Abstimmung über die vorliegende Verwaltungsvorlage 057/2015 erfolgen soll oder
nicht. Einige Ratsmitglieder sprechen sich dafür aus, dass die von der enveco
im Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof am 03.06.2015 erfolgte
Beantwortung einer Anfrage von Ratsmitglied Spüntrup zu den
Entscheidungsspielräumen bei der Festsetzung von Abständen vor einer
Entscheidung noch in den Fraktionen beraten werden müsse. Es wird auch
vorgeschlagen, dass eine Bürgerbeteiligung zur Frage der Windenergienutzung und
–steuerung in Havixbeck erfolgen möge, um in der nächsten Sitzungsfolge über
die Ergebnisse dieser Beteiligung beraten zu können.
Nach erneuter Diskussion über die weitere
Vorgehensweise stellt Herr Eilers den Antrag, über den Beschlussvorschlag aus
dem Bau- und Verkehrsausschuss vom 28.05.2015 abzustimmen; der Vorschlag der
Verwaltungsvorlage 057/2015 war mit 2 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 4
Enthaltungen abgelehnt worden.
Abstimmungsergebnis: